"UniImmo Wohnen ZBI": Goldenstein Rechtsanwälte klagt wegen Falschberatung

Die Abwertung des offenen Immobilienfonds „UniImmo: Wohnen ZBI“ des Asset Managers Union Investment hat erste juristische Konsequenzen: Die Anleger- und Verbraucherkanzlei Goldenstein Rechtsanwälte hat in dieser Woche eine Klage wegen Falschberatung gegen die Volksbank Böblingen eingereicht.

„Obwohl der Immobilienmarkt durchaus volatil sein kann, wurde der ,UniImmo Wohnen-Fonds‘ selbst nach der Zinswende und dem Beginn des Ukraine-Krieges an risikoaverse Anleger vertrieben. Allein bei unserer Kanzlei haben sich deshalb bereits mehr als 400 betroffene Anleger gemeldet, die durchschnittlich rund 25.000 Euro in den Fonds investiert haben und sich betrogen fühlen. Wir gehen davon aus, dass in den kommenden Monaten tausende Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen werden. Auf Union Investment und dessen Vertriebspartner, die Volks- und Raiffeisenbanken, rollt nun eine Klagewelle zu", prognostiziert Rechtsanwalt Claus Goldenstein, Gründer und Geschäftsführer von Goldenstein Rechtsanwälte. Seine Kanzlei hat sich auf Massenverfahren spezialisiert und unter anderem im Dieselskandal mehr als 65.000 Mandanten vertreten sowie das erste Grundsatzurteil am Bundesgerichtshof (BGH) erwirkt.

In dem Verfahren geht es um die Klage einer Frau aus Baden-Württemberg, die im Februar 2023 5.000 Euro über die Volksbank Böblingen in den „UniImmo: Wohnen ZBI“-Fonds investiert hat. Während des Beratungsgesprächs hat die Anlegerin klar kommuniziert, dass sie mit ihrem Investment kein Risiko eingehen möchte, woraufhin ihr der offene Immobilienfonds von Union Investment empfohlen wurde. Ein Beratungsprotokoll wurde ihr nicht ausgehändigt. Mit ihrer Klage, die am Landgericht Tübingen eingereicht wurde, zielt die Frau nun auf eine Rückabwicklung ihres Vertrages ab.

Anlegeranwalt erwartet weitere Einbrüche von Immobilienfonds

„Es ist unvorstellbar, dass ein offener Immobilienfonds überhaupt mit einem ähnlichen Risikoprofil wie eine deutsche Staatsanleihe vermarktet wird. Schließlich kennt der Immobilienmarkt sowohl Höhen als auch Tiefen. Dies hat sich ab dem Jahresende 2021 gezeigt, als die Transaktionen für Immobilien in Deutschland weitgehend zum Stillstand kamen und die Kaufpreise einbrachen", ergänzt Goldenstein und führt fort: „Trotz dieser Marktentwicklung wurde der Wert der im ,UniImmo: Wohnen‘-Fonds gehaltenen Immobilien noch über Monate sogar aufgewertet. Dies geschah zwar durch unabhängige Gutachter. Doch diese Gutachter wurden von Union Investment bestellt und bezahlt. Wie realitätsfremd deren Einschätzungen waren, zeigt die extreme Abwertung nach der Sonderbewertung im Juni dieses Jahres. Diese musste vorgenommen werden, weil Union Investment aufgrund zahlreicher Kündigungen von betroffenen Anlegern Liquidität schaffen musste, die eigenen Immobilien aber nur maximal fünf Prozent unterhalb der letzten Bewertung verkaufen darf. Der Verkauf zu einem solchen Preis wäre jedoch vollkommen unrealistisch gewesen. So kam es dazu, dass der Fonds einbrach und Anleger über Nacht fast eine Milliarde Euro verloren.“ Sicherheitsorientierten Anlegern hätte der Fonds nie verkauft werden dürfen. Insbesondere für Anleger, die ab 2022 investiert haben, sieht die Kanzlei gute Erfolgsaussichten. Aber auch frühere Investoren hätten wahrheitsgetreu über das tatsächliche Risikoprofil des Fonds aufgeklärt werden müssen und können deshalb klagen. Zudem erwartet die Kanzlei, dass weitere Immobilienfonds Liquiditätsprobleme aufgrund von Kündigungen erleiden und ihre Immobilien verkaufen müssen. Dann wird sich bei weiteren Fonds eine Kluft zwischen der offiziellen Bewertung ihrer Immobilien und dem tatsächlichen Wert auftun. (DFPA/mb1)

Goldenstein Rechtsanwälte unterstützt Verbraucher bei der Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen. Die Kanzlei Goldenstein hat ihren Hauptsitz in Berlin-Schönefeld und beschäftigt derzeit über 100 Mitarbeiter an mehreren Standorten in Europa.

www.ra-goldenstein.de

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