Urteil zu Bankgebühren für Schalterleistungen erwartet
Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet am heutigen Tag, ob Banken Extragebühren für Barzahlungen am Schalter erheben dürfen. Gegen solche Gebühren hatte die Schutzgemeinschaft für Bankkunden eine Klage erhoben.
Die Schutzgemeinschaft verklagte eine Raiffeisenbank in Bayern. Ursächlich war eine Klausel in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die Bedingungen erlaubten es der Bank, 35 Cent pro Buchungsposten zu verlangen. Darin sieht die Schutzgemeinschaft eine unangemessene Benachteiligung der Kunden.
Der Hintergrund ist, dass 2009 das Zahlungsrecht geändert wurde. Seit der Änderung ist nicht geklärt, ob Banken ihren Kunden für Schalterzahlungen pauschal Extragebühren berechnen dürfen. (mv1)
Quelle: Comdirect News und Bundesgerichtshof Newsletter