Urteil zum Prämiensparen: Zum Teil tausende Euro Nachzahlungen möglich
Im Zinsstreit um Prämiensparverträge hat das Oberlandesgericht Naumburg am 8. Februar 2023 ein Urteil gesprochen. Darin hat das Gericht der Saalesparkasse konkret vorgeschrieben, wie sie die Zinsen hätte berechnen müssen. Betroffene Sparer können mit hohen Nachzahlungen rechnen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte im Juli 2020 eine Musterfeststellungsklage eingereicht, der sich über 800 Verbrauchern angeschlossen hatten.
„Nachdem die Saalesparkasse jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt hat, können betroffene Sparerinnen und Sparer jetzt aufatmen. Die Richter des Oberlandesgerichts in Naumburg haben der Sparkasse genau vorgeschrieben, wie die Zinsen nachberechnet werden müssen”, sagt Henning Fischer, Referent im Team Musterfeststellungsklagen des vzbv. „Verbraucherinnen und Verbraucher können teilweise Nachzahlungen von mehreren tausend Euro erwarten.” Die in Halle ansässige Saalesparkasse bot in den 1990er- und 2000er-Jahren Prämiensparverträge an. Viele Menschen aus Sachsen-Anhalt hätten dort zehntausende Euro einbezahlt, häufig als Altersvorsorge. Nach Auffassung des vzbv hat die Sparkasse den Sparern dabei zu wenig Zinsen gezahlt. Das Oberlandesgericht Naumburg hat nun festgelegt, wie die Sparkasse die Zinsen richtigerweise hätte berechnen müssen. Dies sei zum ersten Mal in einem Massenverfahren geschehen und dürfte Signalwirkung für andere laufende Musterfeststellungsklagen haben.
Das Ergebnis bleibe hinter den Forderungen des vzbv zurück. Trotzdem könnten Betroffene mit Nachzahlungen rechnen, die vierstellige Beträge erreichen können. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Saalesparkasse als auch der vzbv können in Revision gehen. Das prüft der vzbv, sobald die Urteilsbegründung vorliegt. Eine Beteiligung an der Klage sei nicht mehr möglich. Beim Bundesamt für Justiz registrierte Betroffene bräuchten derzeit nicht aktiv zu werden. (DFPA/mb1)
Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation von 41 deutschen Verbraucherverbänden. Der im Jahr 2000 gegründete Verbraucherverband vertritt die Interessen der Verbraucher gegenüber Politik, Verwaltung, Justiz, Wirtschaft und Öffentlichkeit.