Verbände: "Vereinfachung der Einlagenrückgewähr geboten"
Bei der Besteuerung von Ausschüttungen müssen Dividenden von der Rückgewähr geleisteter Einlagen unterschieden werden. Während Dividenden zu den grundsätzlich steuerpflichtigen Kapitalerträgen des Anteilseigners gehören, ist dies bei zurückgewährten Einlagen nicht der Fall. Es ist deshalb erforderlich, eine Einlagenrückgewähr zu identifizieren. Dies ist technisch schwierig und führt nach der derzeitigen Rechtslage zu praktischen Problemen. Unter Federführung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) haben sich die acht Spitzenorganisationen der gewerblichen Wirtschaft am 7. Juli 2020 mit Vorschlagen zur Vereinfachung des Nachweises einer Einlagenrückgewähr an das Bundesfinanzministerium gewandt.
In einem gemeinsamen Schreiben unterbreiten die Verbände zum einen Vorschläge, wie zu dieser Thematik ergangene Rechtsprechung durch die Finanzverwaltung umgesetzt werden sollte. Zum anderen befassen die Verbände sich in ihrem Schreiben mit möglichen Reformansätzen für den Gesetzgeber. (DFPA/TH1)
Quelle: Stellungnahme GDV
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. In dem Verband sind rund 460 Mitgliedsunternehmen mit 489.000 Mitarbeitern, 442 Millionen Versicherungsverträgen und einem Kapitalanlagebestand von etwa 1,7 Billionen Euro zusammengeschlossen.