Versicherungsvermittler müssen Provisionen weiterhin nicht offenlegen
Die Offenlegung der Vermittlerprovision in der Lebensversicherung ist vom Tisch. Die schwarz-rote Koalition hat ihr Reformvorhaben aufgegeben und damit dem Druck der Versicherer und Vermittler nachgegeben. Das geht aus einer Vorlage von Union und SPD für Änderungen der Gesetzespläne hervor, die der Finanzausschuss des Bundestages am 2. Juli und das Plenum selbst am 4. Juli 2014 beschließen sollen.
Dabei ist mehr Transparenz eigentlich ein zentrales Ziel des Reformpakets, mit dem die Lebensversicherer in der Niedrigzinsphase stabilisiert werden sollen. Bei der Kostentransparenz bleiben Politik und Gesetzgeber jetzt aber zurück, kritisiert Axel Kleinlein, Chef des Bundes der Versicherten: „Gezielt verwässert die Koalition die wenigen positiven Ansätze des Gesetzes. Ersatzlos wird die Offenlegung der Provisionen gestrichen. Verbraucher müssen nun auf Brüssel hoffen um endlich erkennen zu können, wie sehr der Vermittler an den unterschiedlichen Angeboten verdient. Nur dann kann die Beratungsleistung ja richtig eingeschätzt werden.“
Die Offenlegung der Provision könnte zu Wettbewerbsverzerrungen führen, da Provisionen in unterschiedlichen Vertriebswegen eine unterschiedliche Bedeutung und Höhe hätten, begründet hingegen der Gesetzgeber seine Entscheidung, die Offenlegung der Vermittlerprovision nicht zu verlangen.
Die Koalition folgt damit der Argumentation der Branche. Ein Produktvergleich auf Basis der Abschlussprovisionen sei für den Verbraucher irreführend, hatte zuvor die Versicherungswirtschaft erklärt. Großvertriebe sowie Banken würden dann bevorzugt, weil deren Mitarbeiter relativ niedrige individuelle Provisionen erhielten. Diejenigen von Maklern und einfachen Vertreter seien weit höher, die Kostenbelastung von Kunden sei aber gleich hoch. Ein sachgerechter Vergleich sei unmöglich. (TH1)
Quelle: Artikel Manager Magazin online
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