Votum: Ergebnisse der BaFin-Abfrage begründen weiterhin keinen Provisionsdeckel

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihre Meldung zu den abgefragten Provisionszahlen für das Neugeschäft im Jahr 2018 veröffentlicht. Die Auswahl der veröffentlichten Zahlen und ihre Interpretation führt laut Votum, Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa, zu einer vorschnellen Meinungsmache à la „Versicherungsmakler kassieren üppige Provisionen“).

Die Steigerung des Neugeschäfts in der Lebensversicherung um 3,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr sei erfreulich und zeige, dass die Versicherungsvermittler auch in der Niedrigzinsphase ihrem sozialpolitischen Auftrag nachkommen und die Altersvorsorge breiter Personengruppen sichern. Dies erfolge in Zeiten, in denen auch Teile der Politik durch Meinungsäußerungen leichtfertig zur Verunsicherung der Bürger beigetragen haben. Eine Interpretation des veröffentlichten Zahlenmaterials allein auf Basis der wenigen von der BaFin mitgeteilten Eckdaten sei seriös nicht möglich. Hierzu bedürfe es eines deutlich tieferen Einblicks in die Zahlen. Die BaFin habe keine Differenzierung der Provisionen nach Vertriebswegen vorgenommen und Provisionszahlungen an Versicherungsmakler nicht gesondert ausgewiesen. Sie spreche allgemein von Provisionszahlungen an Versicherungsvermittler.

Ein Rückschluss darauf, dass Versicherungsmakler besonders „üppige“ Provisionen kassieren, sei daher verfehlt. Die BaFin teilt mit, dass der durchschnittliche Provisionssatz für kapitalbildende Lebensversicherungsprodukte bei 3,25 Prozent liegt. Dies sei deutlich unter dem beabsichtigten Deckel in Höhe von vier Prozent und zeige, dass eine gesetzgeberische Maßnahme in diesem Versicherungsbereich nicht erforderlich sei. Gesonderte Angaben zum problematischen Bereich der Restschuldversicherung werden laut Votum durch die BaFin nicht getätigt. Es sei jedoch aufgrund des mitgeteilten Gesamtdurchschnitts von 3,82 Prozent von höheren Provisionssätzen auszugehen. Diese werden laut Votum jedoch ausschließlich an Banken gezahlt, da Makler in diesem Marktsegment nicht tätig sind.

Wenn die BaFin bei der Auswertung ihrer Zahlen zu dem Ergebnis gekommen ist, dass einzelnen Vermittlern übermäßige Provisionen von über sieben Prozent gewährt worden, so habe sie nunmehr die Möglichkeit, diesbezüglich auf Basis des § 48 a VAG auf die einzelnen Versicherungsgesellschaften zuzugehen und eine Abstellung dieser festgestellten Missstände einzufordern.

Eine Grundlage für die Forderung nach einem Provisionsdeckel ergibt sich laut Votum aus den mitgeteilten Zahlen tatsächlich nicht. Es sei nicht Sache des Gesetzgebers, die aus seiner Sicht vermeintlich korrekten Preise für die Vergütung einer Dienstleistung festzulegen. (DFPA/mb1)

Quelle: Pressemitteilung Votum

Der Votum Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V. ist die Interessenvertretung der europaweit tätigen Finanzdienstleistungsunternehmen. Die Mitgliedsunternehmen des 1995 gegründeten Verbandes repräsentieren circa 100.000 Finanzdienstleister.

www.votum-verband.de

Zurück

Recht

Die Bafin hat bei Julius Bär Deutschland Mängel in Teilen der ...

Verbraucher haben sich im Jahr 2023 deutlich häufiger bei der Bundesanstalt ...

Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.
In dieser Übersicht können Sie, einzelne Cookies einer Kategorie oder ganze Kategorien an- und abwählen. Außerdem erhalten Sie weitere Informationen zu den verfügbaren Cookies.
Gruppe Essenziell
Name Contao CSRF Token
Technischer Name csrf_contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der Website vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen . Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name PHP SESSION ID
Technischer Name PHPSESSID
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Cookie von PHP (Programmiersprache), PHP Daten-Identifikator. Enthält nur einen Verweis auf die aktuelle Sitzung. Im Browser des Nutzers werden keine Informationen gespeichert und dieses Cookie kann nur von der aktuellen Website genutzt werden. Dieses Cookie wird vor allem in Formularen benutzt, um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen. In Formulare eingegebene Daten werden z. B. kurzzeitig gespeichert, wenn ein Eingabefehler durch den Nutzer vorliegt und dieser eine Fehlermeldung erhält. Ansonsten müssten alle Daten erneut eingegeben werden.
Erlaubt
Gruppe Analyse
Name Google Analytics
Technischer Name _gat,_ga_gid
Anbieter Google
Ablauf in Tagen 1
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Tracking
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name Contao HTTPS CSRF Token
Technischer Name csrf_https-contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der verschlüsselten Website (HTTPS) vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen. Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name FE USER AUTH
Technischer Name FE_USER_AUTH
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Speichert Informationen eines Besuchers, sobald er sich im Frontend einloggt.
Erlaubt