Votum Verband fordert Umdenken bei BaFin-Aufsicht über Finanzanlagenvermittler

Ende Juli 2019 veröffentlichten das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ein Eckpunktepapier zur Übertragung der Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Der Votum Verband fordert diese Pläne als unverhältnismäßig zu verwerfen. Dabei stützt er sich unter anderem auf einen bisher nicht veröffentlichten Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums für ein Finanzanlagenvermittler-Aufsichtsübertragungsgesetz (FinAnlVÜG) vom 12. September 2019, der den voraussichtlichen Erfüllungsaufwand für eine solche Behördeneinheit ausweist.

Laut Referentenentwurf würden sich die Kosten für die neue Behördeneinheit voraussichtlich auf jährlich 38,794 Millionen Euro belaufen zuzüglich eines einmaligen Erfüllungsaufwands in Höhe von 5,2 Millionen Euro. Aus Sicht des Votum-Verbands ist der Aufbau einer solchen kostenträchtigen zusätzlichen Behördeneinheit durch nichts zu rechtfertigen. Insbesondere sei einer Verbesserung des Verbraucherschutzes nicht gedient. Es gebe derzeit im Bereich der gewerblichen Finanzanlagenvermittlung keine Missstände oder Skandale, die eine Veränderung des Aufsichtsmanagements zwingend erforderlich machen würden. Weder sei eine flächendeckende Fehlberatung zu beobachten noch ein Anstieg der Beschwerden oder Klageverfahren. Im Gegenteil, die regulativen Maßnahmen durch Umsetzung der MiFID und das Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) hätten zu einer deutlichen qualitativen Verbesserung geführt, zu der insbesondere die nicht bankengebundenen Anlageberater und -vermittler ihren Teil beigetragen haben. Die von Votum für die gesamte Branche eingerichtete Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung habe lediglich Anfragen im geringen zweistelligen Bereich erfasst und diese gelten häufig noch für Vorgänge vor Einführung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV).

Der Votum-Verband sieht die Verbraucher vielmehr durch „dubiose Anlageprodukte“ im Internet gefährdet – Stichwort „Kryptowährungen“. „Es ist an der Zeit, dass die BaFin eine Art schnelle Eingreiftruppe entwickelt, die das Marktgeschehen in jedem Winkel des Internets beobachtet und den dort agierenden Verbrechern schnell das Handwerk legt“, heißt es vom Votum Verband. Hierfür bedürfe es allerdings einer gut ausgebildeten Mannschaft, die auch schnell in der Lage ist, eine belastbare juristische Beurteilung der dubiosen Angebote vorzunehmen und die entsprechende Verbotsverfügung schnell und rechtssicher zu erlassen. „Wenn man Verbraucherschutz ernst nimmt, dann ist dies der geeignete Ort, um eine gerade hier dringend benötigte Investition im Umfang der beabsichtigten nahezu 40 Millionen Euro im Jahr vorzunehmen. Da jedoch Fachkräfte nur schwer am Arbeitsmarkt zu finden sind und auch Mittel nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen, sollte die Regierung dringend umdenken und die notwendigen Prioritäten setzen. Bei der Überwachung der bankenunabhängigen Finanzanlagenvermittler bedarf es tatsächlich keiner Veränderung, da Schäden in dem dargestellten Ausmaß tatsächlich nicht zu beobachten sind. Während man hier sinnbildlich plant, zu dem vorhandenen Gürtel auch noch Hosenträger anzulegen, steht man, dort wo die Verbraucher tatsächlich gefährdet sind, ohne Jacke im Regen“, so der Votum Verband. (DFPA/JF1)

Quelle: Pressemitteilung Votum-Verband

Der Votum Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V. ist eine Interessenvertretung der europaweit tätigen Finanzdienstleistungsunternehmen. Die Mitgliedsunternehmen des 1995 gegründeten Verbandes repräsentieren circa 75.000 Finanzdienstleister.

www.votum-verband.de

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