Votum Verband gegen BaFin-Aufsicht über Finanzanlagenvermittler

Ende 2019 hat das Bundesfinanzministerium seinen Referentenentwurf des Gesetzes zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorgelegt und die betroffenen Berufsverbände zur Stellungnahme aufgefordert. Der Votum Verband, Interessenvertretung von europaweit tätigen Finanzdienstleistungsunternehmen, hat sich in seiner Stellungnahme ausdrücklich gegen die geplante Änderung in der Aufsichtsstruktur ausgesprochen. Ein derartiger Eingriff in die funktionierende Kontrolle der gewerblichen Anlagevermittler sei nicht erforderlich, da es keine systemischen Fehlentwicklungen und Missstände im Bereich der gewerblichen Anlagevermittlung gebe.

Aus Sicht des Votum Verbands führe der Aufsichtswechsel auch nicht zu einer Verbesserung des Anlegerschutzes, oder besseren Kontrolle des einzelnen Anlagevermittlers. Vielmehr hätte die angestrebte Vereinheitlichung faktisch eine größere Aufsplittung der Berufsaufsicht zur Folge, da von den Finanzanlagenvermittler häufig ebenfalls Tätigkeiten der Versicherungs- und Kreditvermittlung ausgeübt würden.

Es sollte daher alternativ zu der angestrebten Zuständigkeit der BaFin eine Bündelung der Zuständigkeiten bei den jeweiligen Industrie- und Handelskammern erfolgen, die auch eine dezentrale Überwachung der Anlagevermittler Vorort gewährleisten könnten. Der erforderliche gesonderte Aufbau einer bisher nicht vorhandenen Abteilung bei der BaFin führe zu unkalkulierbaren Kostenbelastungen auf Seiten der betroffenen Berufsgruppe.

Es existierten darüber hinaus Herausforderungen an den Finanzplatz Deutschland, insbesondere auch im Bereich der digitalen Geschäftsmodelle und Krypto-Währungen, die eine vertiefte Befassung der BaFin erforderlich machten. Es sei daher nicht sachgerecht, ihr Zusatzaufgaben in Bereichen zuzuführen, bei denen die Kontrolle in der Vergangenheit bereits funktioniert hat.

Zudem sei zu befürchten, dass durch einen weiteren regulatorischen Eingriff, nachdem bereits durch die Umsetzung der europäischen Finanzmarktrichtlinie MiFID II und auch des Geldwäschegesetzes kurz aufeinander regulative Maßnahmen erfolgt sind, die betroffene Berufsgruppe der Anlagevermittler massiv überfordert werde, was zur Berufsaufgabe und zu einem Rückgang des Beratungsangebots an breite Bevölkerungsschichten führe. (DFPA/JF1)

Quelle: Pressemitteilung Votum Verband

Der Votum Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e.V. ist die Interessenvertretung der europaweit tätigen Finanzdienstleistungsunternehmen. Die Mitgliedsunternehmen des 1995 gegründeten Verbandes repräsentieren circa 100.000 Finanzdienstleister.

www.votum-verband.de

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