Votum zum Entwurf einer BaFin-Richtlinie für nachhaltige Investmentvermögen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll von ihrem Plan Abstand nehmen, eine „Richtlinie für nachhaltige Investmentvermögen“ zu erlassen. Das fordert der Vermittlerverband Votum im Namen der von ihm vertretenen Finanzanlagevermittlungsunternehmen.

In einer Stellungnahme des Votum Verband zum Entwurf einer BaFin-Richtlinie für nachhaltige Investmentvermögen heißt es weiter, die BaFin solle ihren Einfluss im Rahmen der europäischen Kapitalmarktaufsicht nutzen, um eine Einheitlichkeit der Umsetzung der europäischen Richtlinien und Verordnungen zu erreichen.

Wenn durch eine deutsche Richtlinie, die ausschließlich für deutsche Publikumsfonds gilt, engere Regeln vorgegeben werden, als solche die für Fondsvermögen von Anbietern aus europäischen Nachbarländern gelten, führe dies dazu, dass Ausweich- und Abwanderungsbewegungen gerade im Bereich der als nachhaltig beworbenen Fonds in das EU-Ausland zu beobachten sein werden, warnt der Votum Verband.

Im Ergebnis führe dies dann dazu, dass die Kapitaleinlagen deutscher Anleger nicht mehr der deutschen Finanzmarktaufsicht unterliegen, was den Verbraucherschutz in Deutschland schwächt. Zugleich werde der Finanzstandort Deutschland geschädigt.

Durch die beabsichtigten Regelungen, die ausschließlich inländische Publikumsinvestmentvermögen treffen, entstehe damit eine Wettbewerbsverzerrung bis hin zu dem Eindruck, dass in den anderen europäischen Ländern eine deutlich größere Anzahl und Auswahl an nachhaltigen Investmentvermögen besteht als in Deutschland. Die Kunden hätten dabei nicht die Möglichkeit zu erkennen, dass an Fondsgesellschaften aus dem europäischen Ausland geringere Anforderungen gestellt werden als an deutsche Fondsgesellschaften.

Auch für die Anlagevermittlung und -beratung käme es zu einer Überforderung, da der Vermittler gegenüber seinen Kunden möglicherweise differenzieren muss, ob der von ihm gewählte Fonds lediglich nach europäischen Kriterien die Anforderungen an ein nachhaltiges Investmentvermögen erfüllt, oder aber auch nach den speziellen Anforderungen der BaFin-Richtlinie.

Zu einem Zeitpunkt, in dem sich die Branche insgesamt noch auf die Umsetzung der Erfassung von Nachhaltigkeitspräferenzen im Anlageberatungsprozess vorbereitet, verbietet es sich, die ohnehin komplexen Anforderungen der Delegierten EU-Verordnungen noch durch weitere BaFin Richtlinien zu verschärfen.

Wenn die BaFin das Ziel verfolgen möchte, ein „Greenwashing“ bei den Investmentvermögen zu verhindern, muss sie dieser Gefahr auf europäischer Ebene begegnen und nicht allein Sonderregeln für deutsche Anbieter festschreiben, ist der Votum Verband überzeugt. Die derzeitige Entwicklung zeige auch, dass die Gefahr des „Greenwashing“ in Deutschland im Vergleich nicht so hoch ist, dass es einer gesonderten Vorgehensweise außerhalb eines verbundenen europäischen Handelns bedarf.

Die BaFin sollte daher von der Verabschiedung der Richtlinie Abstand nehmen und ihr diesbezügliches Wirken auf die Ebene der ESMA verlagern. (DFPA/JF1)

Der Votum Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V. ist eine Interessenvertretung der europaweit tätigen Finanzdienstleistungsunternehmen. Die Mitgliedsunternehmen des 1995 gegründeten Verbandes repräsentieren circa 75.000 Finanzdienstleister.

www.votum-verband.de

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