Votum zur Reform der privaten Altersvorsorge: Fortschritte mit ordnungspolitischem Bruch

Mit der Einigung der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD im parlamentarischen Verfahren zur Reform der privaten Altersvorsorge liegt nunmehr eine weiterentwickelte Fassung des Gesetzesentwurfs vor. Die vorgenommenen Anpassungen enthalten wichtige Verbesserungen, werden jedoch durch eine grundlegende ordnungspolitische Fehlentscheidung überschattet. Das merkt der Vermittlerverband Votum an.

Positiv hervorzuheben sei die nun vorgesehene Einbeziehung von Selbstständigen in den Kreis der förderberechtigten Erwerbstätigen. Ebenfalls positiv zu bewerten sei die Anpassungen bei der staatlichen Förderung. Die vorgesehene Anhebung der Grundzulage auf 50 Cent pro gespartem Euro (bis 360 Euro jährlich) sowie 25 Cent für darüber hinausgehende Beiträge bis 1.800 Euro setze einen spürbaren Anreiz für die Altersvorsorge.

Die positiven Ansätze der Reform werden jedoch laut Verband durch eine Entscheidung von erheblicher Tragweite überlagert: Erstmals soll in der privaten Altersvorsorge ein öffentlich verwaltetes Standarddepot zugelassen werden. Damit überschreite der Staat eine ordnungspolitische Grenze, indem er nicht mehr nur Regeln für den Markt setzt, sondern selbst als Anbieter in den Markt eintritt, den er dann auch noch selbst überwacht.

Dieser Schritt sei weder systematisch erforderlich noch ordnungspolitisch überzeugend begründet. Der Markt für private Altersvorsorge sei bereits heute von einer Vielzahl leistungsfähiger privater Anbieter geprägt. Ein Marktversagen, das einen staatlichen Markteintritt rechtfertigen würde, sei nicht ersichtlich. Umso problematischer ist es laut Votum, dass der Staat nicht lediglich die Rahmenbedingungen setzt, sondern künftig selbst im Wettbewerb mit den von ihm regulierten Anbietern stehen soll.

Besonders kritisch sei schließlich die Doppelrolle des Staates: Einerseits definiert er die regulatorischen Vorgaben für den Markt, andererseits tritt er mit einem eigenen Produkt selbst als Marktteilnehmer auf. Diese Vermischung von Regulierungs-, Anbieter- und Aufsichtsfunktion widerspreche dem Grundsatz staatlicher Neutralität. (DFPA/mb)

Der Votum Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V. ist eine Interessenvertretung der europaweit tätigen Finanzdienstleistungsunternehmen.

www.votum-verband.de

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