VSAV fordert Klarheit beim Provisionsabgabeverbot

Die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler (VSAV) warnt Finanz- und Versicherungsberater und -vermittler vor einem unüberlegten Umgang mit dem Provisionsabgabeverbot. Das Gesetz sei zwar in der alltäglichen Praxis weitgehend ausgehebelt. Sollte die Rechtsprechung das Provisionsabgabeverbot aber wiederbeleben, drohten den betroffenen Vermittlern auch rückwirkend empfindliche Sanktionen. Vor diesem Hintergrund erneuert die VSAV ihre Forderung an den Gesetzgeber, in dieser Frage endgültig Klarheit zu schaffen.

VSAV-Vorstand Ralf Werner Barth: „Es ist ein Unding, dass Berater und Vermittler über einen solch langen Zeitraum im Unklaren gelassen werden, ob das Provisionsabgabeverbot nun gilt oder nicht.“ Daher unterstützt die VSAV die gleichlautende Forderung nach Klarheit durch den Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft von vor einigen Tagen.

Quelle: Pressemitteilung VSAV

Die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler e.V. (VSAV) ist eine 2004 gegründete Branchenvereinigung zur Förderung der beruflichen, fachlichen und unternehmerischen Kompetenzen der Versicherungs- und Finanzdienstleistungsvermittler. Sie hat über 800 Mitglieder und rund 50 Netzwerkpartner. (mv1)

www.vsav.de

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