Wettbewerbszentrale beanstandet Irreführung mit Risikoaussagen bei offenen Immobilienfonds

Die Wettbewerbszentrale hat kürzlich die Werbung einer Fondsgesellschaft sowie einer Finanzanlagenberaterin mit Risikoaussagen zu einer Investition in offene Immobilienfonds als irreführend beanstandet.

Sowohl die Fondsgesellschaft als auch die Honorar-Finanzanlagenberaterin hatten die Investition in offene Immobilienfonds auf ihren Internetseiten als Geldanlage mit geringen Risiken oder als risikoarm beschrieben. Teilweise wurden die Investitionen mit Hinweisen wie „besonders für Anfänger und risikoscheue Anleger geeignet“ beworben.

Risiken wegen starker Kapitalabflüsse

Die Wettbewerbszentrale hielt diese Hinweise für irreführend. Denn nach Ansicht der Zentrale handelt es sich bei den beworbenen Investitionen in offene Immobilienfonds nicht um Geldanlagen mit geringen Risiken. Offene Immobilienfonds erleben seit einiger Zeit starke Kapitalabflüsse. Die Immobilienpreise sind in den vergangenen Jahren in allen Immobilienkategorien unter Druck geraten und mitunter bis zu 20 Prozent gefallen. Dies hatte dazu geführt, dass auch medial ausdrücklich vor einer Investition in offene Immobilienfonds gewarnt wurde. Viele Anleger waren daher dazu angehalten, ihre Fondsanteile vorzeitig zu verkaufen und mussten dabei erhebliche Abschläge hinnehmen.

Beide Unternehmen haben inzwischen Unterlassungserklärungen abgegeben und ihre Interauftritte geändert. (DFPA/abg)

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V. ist eine bundesweit und grenzüberschreitend tätige Selbstkontrollinstitution zur Durchsetzung des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb. Grundlage ihrer Tätigkeit ist die Verbandsklagebefugnis gemäß § 8 Absatz 3 Nr. 2 Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und § 33 Absatz 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). (JF1)

www.wettbewerbszentrale.de

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