Wölbern-Fonds verklagen Anwälte - vorläufiger Streitwert rund 166 Millionen Euro
Neben dem Insolvenzverwalter der Wölbern Invest KG i.I. und der Wölbern Fondsmanagement GmbH i.I. haben auch 29 Wölbern-Fondsgesellschaften beim Landgericht Hamburg eine Klage gegen die Anwaltskanzlei Bird & Bird LLP sowie gegen drei ihrer Rechtsanwälte persönlich eingereicht. Die 264 Seiten umfassende Klageschrift stützt sich auf diverses Fehlverhalten sowohl vertraglicher als auch deliktischer Art. Der vorläufige Streitwert bemisst sich auf rund 166 Millionen Euro.
Die Paribus Fondsdienstleistung GmbH (Paribus Fondsdienstleistung) hat nach der Klage aus dem Dezember 2014 gegen Alfida Treuhand- und Beratungs-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft (Alfida) eine weitere Klage für diverse Wölbern-Fondsgesellschaften initiiert. Die Klage bezieht sich auf sechs Kernpunkte, die diverses Fehlhalten der Beklagten sowohl vertraglicher als auch deliktischer Art umfassen. So sollen die Beklagten Ideengeber der mutmaßlichen Veruntreuungen von Anlegergeldern sein. Weiter wird den Anwälten Bemäntelung von Veruntreuungshandlungen, die Schaffung einer rechtlichen Scheinlegitimation, das Unterverschlusshalten sämtlicher Dokumente, das Abblocken berechtigter Auskunftsansprüche von geschädigten Anlegern und Irreführung der Strafermittlungsbehörden vorgeworfen. Der Streitwert der Klage beläuft sich insgesamt auf rund 166 Millionen Euro: davon beziehen sich 130 Millionen Euro auf Zahlungsansprüche und 36 Millionen Euro auf Freistellungsansprüche.
„Bis heute leiden die Wölbern-Fonds unter der unrechtmäßigen Geldentnahme“, erklärt Thomas Böcher, Geschäftsführer Paribus Fondsdienstleistung. Böcher weiter: „Uns ist es ein großes Anliegen zu klären, wer neben Prof. Dr. S. zum Gelingen eines so großen Schadens für die Fondsgesellschaften beigetragen hat. Dieser konnte unseres Erachtens nicht durch eine Person alleine organisiert worden sein. Mit der nun eingereichten Klage gegen Bird & Bird glauben wir, einen wichtigen Schritt in Richtung eindeutiger Haftung für Fehlverhalten zu Lasten zehntausender Anleger getan zu haben. Die 264 Seiten umfassende Klage nebst drei DIN-A4-Aktenordnern mit circa 160 Anlagen gewährleistet eine schlüssige und dezidierte Beweisführung.“ Die Beklagten haben vom Gericht nach Zustellung in der zweiten Januarwoche 2015 zwei Monate Zeit erhalten, auf die Klage zu erwidern.
Quelle: Pressemitteilung Paribus
Die Paribus Fondsdienstleistung GmbH, ein Unternehmen der Paribus-Gruppe aus Hamburg, übernimmt das unabhängige Fonds- und Assetmanagement für Fondsgesellschaften, die nicht von der Paribus-Gruppe initiiert wurden. Derzeit werden insgesamt 23 Immobilien der ehemaligen Wölbern-Gruppe gemanagt. Darüber hinaus ist geplant, das Geschäftsfeld auf die Restrukturierung von weiteren Immobilienportfolios auszubauen. (JF1)