ZIA begrüßt Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zum Mietenstopp

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat am 16. Juli 2020 das Volksbegehren „Sechs Jahre Mietenstopp“ für unzulässig erklärt. Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA), Interessenverband der Immobilienwirtschaft, sieht darin einen Hinweis, dass auch der Mietendeckel in Berlin einer gerichtlichen Prüfung nicht standhalten und gekippt werden könnte.

ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner: „Wir begrüßen diese Entscheidung. Dies ist ein erster Hinweis darauf, wie der Mietendeckel in Berlin juristisch ausgehen könnte. Zahlreiche Gutachten haben bereits bestätigt, dass die Bundesländer nicht über die Gesetzgebungskompetenz verfügen, regionale Mietendeckel einzuführen. Zudem wird damit sowohl gegen die Eigentumsgarantie als auch gegen die grundgesetzlich gewährleistete Vertragsfreiheit beider Mietvertragsparteien verstoßen. Neben diesem abzulehnenden Eingriff in die Privatautonomie wären jahrelange Rechtsstreitigkeiten die Folge. Angespannte Wohnungsmärkte werden entlastet, wenn schneller geplant und gebaut wird, um das Wohnungsangebot zu vergrößern.“ (DFPA/JF1)

Quelle: Pressemitteilung ZIA

Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) mit Sitz in Berlin ist eine Interessenvertretung der deutschen Immobilienwirtschaft. Er hat die Verbesserung des wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und politischen Umfelds der Immobilienbranche zum Ziel.

www.zia-deutschland.de

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