ZIA zum Fondsstandortgesetz: Potenziale des geschlossenen Sondervermögens nicht voll ausgeschöpft
Der Deutsche Bundestag hat am 22. April 2021 das neue Fondsstandortgesetz verabschiedet. Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA), Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, sieht im Zusammenhang mit der Verabschiedung Licht und Schatten.
Jochen Schenk, Vizepräsident des ZIA: „Zwar ist die Einführung neuer Fondsgattungen im Fondsstandortgesetz grundsätzlich positiv zu bewerten. Allerdings fehlen in letzter Konsequenz Regelungen, um diese wirklich attraktiv zu machen. Mit Blick auf das geschlossene Sondervermögen hat man die Chance verpasst, dieses neue Vehikel auch für Privatanleger zuzulassen und damit auch die Möglichkeit mehr Privatkapital in die dringend benötigten Infrastruktur- und Nachhaltigkeitsinvestitionen zu lenken. So bleiben die angekündigten Impulse für den deutschen Fondsstandort leider auf der Strecke.“
Positiv hervorzuheben sei, dass im parlamentarischen Verfahren die bilanzrechtliche Ausnahme von der Konsolidierungspflicht für geschlossene Sondervermögen, die als Spezial-AIF aufgelegt werden, aufgenommen worden ist. Zugleich sei das Investmentsteuerrecht aber nicht ausreichend nachgezeichnet worden, wodurch das neue Vehikel nur Teil seiner Potentiale entfalten könne. (DFPA/JF1)
Quelle: Pressemitteilung ZIA
Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) mit Sitz in Berlin ist eine Interessenvertretung der deutschen Immobilienwirtschaft. Er hat die Verbesserung des wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und politischen Umfelds der Immobilienbranche zum Ziel. Als Unternehmer- und Verbändeverband sind im Jahr 2006 gegründeten ZIA mehr als 28 Mitgliedsverbände zusammengeschlossen, die für rund 37.000 Unternehmen der Branche sprechen.