Drei Tochterunternehmen der P&R AG beantragen Insolvenz

Die P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, die P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH sowie die P&R Container Leasing GmbH haben am 15. März 2018 beim Amtsgericht München einen Insolvenzantrag gestellt. Die Antragstellung erfolgte unter anderem, weil die Gesellschaften ihre fälligen Verbindlichkeiten gegenüber den Anlegern nicht mehr vollständig erfüllen konnten. Mit Beschluss vom 19. März 2018 bestellte das Amtsgericht München Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Jaffé zum vorläufigen Insolvenzverwalter der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH sowie der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH. Rechtsanwalt Dr. jur. Philip Heinke, ebenfalls von der Kanzlei Jaffé, wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter der P&R Container Leasing GmbH bestellt.

Als Marktführer bei Direktinvestments in Container betreuen die drei P&R-Gesellschaften rund 51.000 Anleger; die Laufzeit der Investments beträgt fünf beziehungsweise drei Jahre. Die aktuellen Schwierigkeiten der von einer Zahlungsunfähigkeit betroffenen Container-Investmentgesellschaften beruhen im Wesentlichen darauf, dass Rückkäufe in einem erheblichen Umfang gegenüber den Anlegern in Aussicht gestellt wurden, die derzeit nicht zu den bei Vertragsabschluss in Aussicht gestellten Rückkaufwerten durchgeführt werden können. Zudem können die fälligen Mietzahlungen nicht erbracht werden.

Die vorläufige Insolvenzverwaltung hat bereits mit der Bestandsaufnahme und Analyse der in den Gesellschaften vorhandenen Aktiva und Passiva begonnen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC wurde damit beauftragt, das Zahlenwerk zu erfassen und aufzuarbeiten. Parallel dazu werden die rechtlichen Gegebenheiten, insbesondere auch die grenzüberschreitenden Liefer- und Leistungsbeziehungen zu den weiteren, nicht insolventen Gesellschaften der P&R-Gruppe in Deutschland und in der Schweiz untersucht. Dabei soll auch ermittelt werden, wie viele Container an wen zu welchen Konditionen vermietet sind und wann Zahlungen aus den Mietverträgen erwartet werden.

„Neben der Bestandsaufnahme hat für uns Priorität, die erheblichen Mittelzuflüsse aus der fortlaufenden Container-Vermietung für die Anleger und Gläubiger der insolventen Gesellschaften zu sichern. Aus diesem Grund soll auch der Betrieb der Gesellschaften weltweit fortgeführt werden, um Einnahmen zu erzielen“, so die Insolvenzverwaltung. Eine eigene Verwertung der Container durch die Anleger mache wirtschaftlich keinen Sinn, schon weil mit den Containern langfristige Mieteinnahmen erzielt werden sollen. Unabhängig von der rechtlichen Bewertung, sei eine Einzelverwertung am Markt durch die Anleger auch faktisch nicht möglich. Auch können Container, die auf der ganzen Welt im Einsatz sind, schon aus tatsächlichen und aus Kostengründen von den Anlegern nicht einfach abgeholt werden. Jeder Versuch in diese Richtung würde erheblichen Schaden anrichten, der bis zum Totalverlust gehen kann, und damit den Interessen der Anleger zuwiderlaufen. Wir werden im Rahmen der Fortführung alles tun, was möglich ist, um solche Schäden zu vermeiden, das Vermögen zunächst zu sichern, und dann zu entscheiden, wie eine Verwertung erfolgt.

„Wir brauchen nun in einem ersten Schritt Transparenz und werden auf dieser Grundlage in den nächsten Wochen und Monaten gemeinsam mit der Geschäftsführung und den Mitarbeitern ein Verwertungskonzept erarbeiten. Parallel werden wir die Krisenursachen aufarbeiten. In welcher Höhe Rückflüsse an die Anleger möglich sind, hängt auch von der Marktentwicklung in den nächsten Jahren ab und lässt sich heute noch nicht sagen“, so der vorläufige Insolvenzverwalter Jaffé.

Quelle: Pressemitteilung Kanzlei Jaffé

Die Kanzlei Jaffé Rechtsanwälte Insolvenzverwalter ist vor allem auf dem Gebiet der Insolvenzverwaltung, des Insolvenzrechts sowie den damit im Zusammenhang stehenden Rechtsgebieten überregional tätig und wurde 1993 gegründet. (JF1)

www.jaffe-rae.de

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