IDW beschließt Standard zur Wertermittlung bei Immobilienbeteiligungen
Das Institut der Wirtschaftsprüfer IDW hat den Standard „IDW ES 12“ zur Wertermittlung bei Beteiligungen an einer Immobilien-Gesellschaft formuliert. Der Hauptfachausschuss des IDW hat den Entwurf am 18.02.2015 verabschiedet.
Ziel dieses IDW Standards ist es, Grundsätze für eine einheitliche Durchführung von Aufträgen als externer Bewerter für Zwecke der §§ 250 Abs. 1 Nr. 2 und 236 Abs. 1 KAGB darzulegen. Der Wirtschaftsprüfer, der die Voraussetzungen als „Abschlussprüfer im Sinne des § 319 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Handelsgesetzbuchs“ erfüllen muss, ist dabei im Sinne einer marktgerechten Wertermittlung eng an die Vorgaben des KAGB und der Delegierten Verordnung sowie der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und -Bewertungsverordnung (KARBV) gebunden.
Quelle: Meldung IDW Homepage
Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) vereint Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Deutschlands auf freiwilliger Basis. Das IDW ist ein eingetragener Verein, dessen Zweck gemäß Satzung nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist. Der Sitz des IDW ist in Düsseldorf. Das Unternehmen zählt 82,93 Prozent aller Wirtschaftsprüfer zu seinen Mitgliedern. (AZ)