Eine Frau liegt auf einer Liege und trägt eine grüne Maske. Im Hintergrund sieht man das Meer.

Corona-Reiseschutz

  • Bei häuslicher Isolation bzw. Quarantäne
  • Wenn Ihnen die Beförderung verweigert wird
  • Wenn Sie Ihre Ferienwohnung nicht betreten dürfen
5 €

(Beispielpreis für eine Reise, Corona-Reiseschutz separat, Reisepreis von 400 €)

Jetzt mit
gesenkten
Prämien

Corona-Reiseschutz – das Plus für Ihre Reise­rück­tritts- und Reise­ab­bruch-Versi­che­rung

Ergänzen Sie Ihren Reiseschutz! Schließen Sie jetzt den speziellen Corona-Zusatzschutz als Add-On zu einer Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung ab und genießen Sie die bestmögliche Absicherung für einen sorglosen Urlaub. Sie profitieren von diesen Vorteilen:

* Schließen Sie den Corona-Reiseschutz komplett neu ab oder buchen Sie ihn zu einer bestehenden Reiserücktrittsversicherung hinzu

Kostenschutz bei Quarantäne & Transportverbot

Ohne Selbstbehalt

Weltweit gültig

Tarifübersicht

Corona-Reiseschutz
Leistungsbeschreibung
Download PDF
Zusatzschutz Rücktrittsversicherung
Zusatzschutz Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung) 
Zusatzprodukt
Nur in Verbindung mit einer Reise­rücktritt­versicherung der HanseMerkur für dieselbe Reise gültig
Geltungsbereich
Weltweit
Anzahl der versicherten Reisen
1 Reise
Preisübersicht
Download PDF
Zahlungsweise
Einmalig bei Abschluss

Beispielpreis Corona-Reiseschutz (bei nachträglicher Buchung)

(bei einem Reisepreis von 400 € ) 

5 € 

Berechnen & Buchen

Beispielpreis Reiserücktrittsversicherung & Corona-Reiseschutz

(bei einem Reisepreis von 100 € ) 

10 € 

Berechnen & Buchen

Auf einen Blick – die wichtigsten Leistungen

Corona-Zusatzschutz Reiserücktrittsversicherung
LeistungsmerkmaleReiserücktritts­versicherung
Zusatzleistungen Reiserücktrittsversicherung (nur gültig in Verbindung mit dem Hauptprodukt Reiserücktrittsversicherung)
Zusatzleistungen Reiserücktrittsversicherung (nur gültig in Verbindung mit dem Hauptprodukt Reiserücktrittsversicherung)
Bei Nichtantritt der Reise/Nichtnutzung des Mietobjekts
Bei Nichtantritt der Reise/Nichtnutzung des Mietobjekts
Ersatz der vertraglich geschuldeten Stornokosten aus versichertem Grund
Ersatz der vertraglich geschuldeten Stornokosten aus versichertem Grund
Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten für das Doppelzimmer bei Teilstornierung
Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten für das Doppelzimmer bei Teilstornierung
Bei verspätetem Reiseantritt
Bei verspätetem Reiseantritt
Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreisemehrkosten
Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreisemehrkosten
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
Bei Umbuchung der Reise
Bei Umbuchung der Reise
Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund
Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund
Versicherte Gründe
Versicherte Gründe
Bei Ihnen oder einer Risikoperson liegt ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) vor. Dan liegt in folgenden Fällen ein versichertes Ereignis vor:
Bei Ihnen oder einer Risikoperson liegt ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) vor. Dan liegt in folgenden Fällen ein versichertes Ereignis vor:
Häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z.B. Arzt) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) 
Häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z.B. Arzt) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) 
Am Tag der Hinreise (Reisebeginn) wird die Beförderung durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal) verweigert
Am Tag der Hinreise (Reisebeginn) wird die Beförderung durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal) verweigert
Selbstbehalt 
Selbstbehalt 
Selbstbehalt:

Mit Selbstbehalt bzw. Selbstbeteiligung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versicherungsnehmer im Leistungsfall selbst zahlt. 

Kein Selbstbehalt
Corona-Zusatzschutz Reiseabbruch-Versicherung
LeistungsmerkmaleCoronaschutz Reiseabbruch-Versicherung (Urlaubsgarantie)
Zusatzleistungen Reiseabbruch-Versicherung (nur gültig in Verbindung mit dem Hauptprodukt Reiserücktrittsversicherung)
Zusatzleistungen Reiseabbruch-Versicherung (nur gültig in Verbindung mit dem Hauptprodukt Reiserücktrittsversicherung)
Bei Reiseabbruch
Bei Reiseabbruch
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten.
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten.
Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird
Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird.
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird.
Bei verspäteter Rückreise
Bei verspäteter Rückreise
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten.
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten.
Erstattung der zusätzlichen Kosten für die Unterkunft bis zur Höhe der Versicherungssumme, mindestens jedoch bis zu
Erstattung der zusätzlichen Kosten für die Unterkunft bis zur Höhe der Versicherungssumme, mindestens jedoch bis zu2.500 €
Versicherte Gründe
Versicherte Gründe
Bei Ihnen oder einer Risikoperson liegt ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) vor. Dann liegt in folgenden Fällen ein versichertes Ereignis vor:
Bei Ihnen oder einer Risikoperson liegt ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) vor. Dann liegt in folgenden Fällen ein versichertes Ereignis vor:
Häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z.B. Arzt) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) 
Häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z.B. Arzt) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) 
Am Tag der Rückreise (Reiseende) wird die Beförderung durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal) verweigert
Am Tag der Rückreise (Reiseende) wird die Beförderung durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal) verweigert
Selbstbehalt 
Selbstbehalt 
Selbstbehalt:

Mit Selbstbehalt bzw. Selbstbeteiligung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versicherungsnehmer im Leistungsfall selbst zahlt. 

kein Selbstbehalt

Fragen und Antworten Corona-Reiseschutz

Greift die Reiserücktrittsversicherung, wenn ich am Coronavirus erkranke und die Reise nicht antreten kann?

Erkrankung mit Nachweis versichert

Versichert ist der Eintritt einer unerwarteten und schweren Erkrankung. Zur Prüfung Ihres Anspruchs senden Sie uns bitte ein aussagefähiges ärztliches Attest zu. Das positive Ergebnis eines Corona-Schnelltests ist kein versichertes Ereignis.

Was unterscheidet den Corona-Reiseschutz von der normalen Reiserücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie?

Vergleich ansehen

Beim Corona-Reiseschutz handelt es sich um ein Produkt, dass Sie zusätzlich zu einer Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruch-Versicherung abschließen können. Damit erweitern Sie die Leistungen Ihrer Versicherung.

Welche Leistungen in welchem Produkt enthalten sind, sehen, Sie in unserem Corona-Versicherungsvergleich.

Gilt der Corona-Reiseschutz auch bei einer Reisewarnung?

Ja, auch bei Reisewarnung – aber kein versicherter Grund

Der Corona-Reiseschutz bietet bei versicherten Ereignissen auch dann Versicherungsschutz, wenn für das jeweilige Reiseland oder die jeweilige Reiseregion vor Reisebeginn eine coronabedingte (Covid-19) Reisewarnung des Auswärtigen Amtes Deutschlands besteht.

Eine Reisewarnung stellt im Rahmen der Reise-Rücktrittsversicherung und der der Urlaubsgarantie aber kein versichertes Ereignis dar. Bei einer Stornierung aufgrund einer Reisewarnung sollte Sie vorab Kontakt mit Ihrem Veranstalter oder Ihrer Buchungsstelle aufnehmen und eine Umbuchung prüfen.

Ist ein hohes Ansteckungsrisiko versichert?

Nein, nur bei Quarantäne

Ein hohes Ansteckungsrisiko oder die Angst zu erkranken stellen kein versichertes Ereignis dar.

Mit welchem Reiseschutz kann ich den Corona-Zusatzschutz kombinieren?

Reiseversicherungen mit Reiserücktrittsversicherung

Sie können den Corona-Reiseschutz zusammen mit folgenden Reiseversicherungen abschließen:

Wenn Sie für Ihre Reise bereits eine Reiseversicherung mit Reiserücktrittsversicherung bei der HanseMerkur abgeschlossen haben oder über eine Jahresversicherung mit Reiserücktrittsversicherung bei der HanseMerkur verfügen,, können Sie den Corona-Reiseschutz auch einzeln abschließen

Jetzt einzeln abschließen

Zusammen mit Reiseschutz abschließen

Wann muss ich den Coronaschutz abschließen?

Möglichst gleich bei Reisebuchung zusammen mit einer Rücktrittsversicherung

Der Corona-Reiseschutz muss spätestens 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt 30 Tage oder weniger, muss der Abschluss spätestens am 3. Werktag nach der Reisebuchung erfolgen.

Wenn Sie über eine Jahresversicherung der HanseMerkur verfügen, sollten Sie den Corona-Reiseschutz jeweils bis 30 Tage vor Reisebeginn oder spätestens bis zum 3. Werktag nach Ihrer Reisebuchung zusätzlich abschließen.

Bitte beachten Sie, dass Sie den Coronaschutz nur zusätzlich zu einer Reiserücktrittsversicherung der HanseMerkur für dieselbe Reise abschließen können. 

Nachträglich zu bestehendem Reiseschutz abschließen

Zusammen mit Reiseschutz abschließen

Unser Tipp: alle wichtigen Antworten zur Ihrer Reiserücktrittsversicherung & Urlaubsgarantie und Corona finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen zum Thema Corona.

Corona-FAQ Reiserücktritt

 

Corona-FAQ Reiseabbruch

 

Corona-Reiseschutz direkt buchen

Wählen Sie bei der Buchung bequem aus folgenden Zahlungsarten aus:

Zahlungsmethoden


Reiseschutz & Corona-Zusatzschutz

10 €

(Reiserücktritt & Corona-Reiseschutz / Reisepreis 100 €)

Berechnen & Buchen

Corona-Zusatzschutz

5 €

(Corona-Reiseschutz separat, Reisepreis von 400 €)

Berechnen & Buchen
Kontakt aufnehmen