ELTIF ermöglicht den paneuropäischen Vertrieb

Derzeit führt die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA in ihrem Register 126 in Europa zugelassene ELTIF (Stand: 06.08.2024). Davon sind aktuell 65,9 Prozent in Luxemburg aufgelegt.
Dieser „first mover advantage“ Luxemburgs dürfte im Wesentlichen auf den Bekanntheitsgrad von und die Vertrautheit mit luxemburgischen Strukturen bei internationalen (Fonds-)Initiatoren (und hier insbesondere anglo-amerikanischen und europäischen Häusern gleichermaßen) zurückzuführen sein. Auch die Erfahrung der luxemburgischen Aufsichtsbehörde, der CSSF, mit ELTIF hat hier ihren Anteil. Für den Erfolg von ELTIF bleibt ferner von großer Bedeutung die (auch für Luxemburg gegebene) Vertrautheit mit, der Zugang zu und die Möglichkeit zum großvolumigen Erwerb alternativen Anlageklassen (also Infrastruktur-, Erneuerbare Energien-, als auch Private Equity- oder Private Debt-Anlagen) für den ELTIF auf einen Schlag. Da zudem ein wesentlicher Grund in der Auflage eines ELTIF in der Möglichkeit seines pan-europäischen Vertriebs an Kleinanleger liegen dürfte, sind natürlich in erster Linie bislang (Fonds-)Initiatoren an einer ELTIF-Auflage interessiert gewesen (beziehungsweise haben diese wahrgenommen), die OGAW schon auf vergleichbare Weise aus Luxemburg heraus vertreiben.
Generell entscheidend für ELTIF ist neben der Verfügbarkeit bekannter und leicht umsetzbarer Fondsstrukturen somit natürlich immer auch ein leistungsstarker Vertrieb beziehungsweise ein solches Vertriebsnetzwerk in einem oder mehreren Mitgliedsstaaten des EWR. Damit dürften künftig auch Fondsstrukturen aus diesen wichtigen (Vertriebs-)Ländern (wie beispielsweise Deutschland) eine größere Rolle spielen. Allgemein ist die damit zu erwartende, bevorstehende Erweiterung des Angebots von ELTIF auch aus luxemburgischer Sicht zu begrüßen. All dies wird dazu beitragen, ELTIF einem breiterem Publikum vertraut zu machen, mit dem erhofften, positiven Effekt für europäische (Klein-)Anleger und deren Altersvorsorge, für die es bislang an einer einfach erwerbbaren Beimischung breit gestreuter alternativer Anlagen fehlte.
Der Beitrag ist zuerst im Jahrbuch der Deutschen Anlageberatung 2024 erschienen.
Rechtsanwalt Arne Bolch, Partner bei Dechert LLP.
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