Entwurf für DIN-Norm zur Risikoprofilierung von Privatanlegern vorgelegt

Klaus Moeller
Dr. Klaus Möller

Ab sofort liegt der Öffentlichkeit der Entwurf der geplanten dritten DIN-Norm für die Finanzberatung, der DIN 77223 über die standardisierte Risikoprofilierung von Privatanlegern vor. Ihr vollständiger Titel lautet: „Risikoprofilierung von Privatanlegern und Abgleich des Risikoprofils mit der Risikostruktur des Gesamtvermögens und/oder von zweckbezogenen Vermögensteilen“. Bis zum 29. Dezember können Verbände, Unternehmen, Experten und Praktiker dazu Stellung nehmen. Das Dokument kann über das Norm-Entwurfs-Portal des Deutsches Institut für Normung (DIN) eingesehen und kommentiert werden.

Der DIN-Arbeitsausschuss „Finanzdienstleistungen für den Privathaushalt“, der den Norm-Entwurf seit dem Jahr 2019 erarbeitet hat, setzt sich aus Maklern, Unternehmens- und Verbandsvertretern, Wissenschaftlern und Verbraucherschützern zusammen. Ziel des im Konsens verabschiedeten Norm-Entwurfs ist eine standardisierte, stringente und damit für die Anwender erleichterte Erarbeitung des Risikoprofils von Privatanlegern.

Der Norm-Entwurf definiert nach Angaben des DIN die Risikoprofilierung als einen der Beratung von Privatanlegern vorgelagerten Prozess. Der im Entwurf beschriebene, auch modular einsetzbare Prozess legt die Anforderungen an die systematische Erfassung der Kenntnisse und Erfahrungen, der Risikotragfähigkeit sowie der generellen und – mithilfe einer sogenannten Wertentwicklungsmatrix – zweckbezogenen Risikobereitschaft von Anlegern fest. Die Bewertung des Analyseergebnisses sowie konkrete Handlungsempfehlungen sind hingegen Bestandteile einer auf der Analyse aufsetzenden Anlageberatung beziehungsweise -vermittlung und fallen nicht in den Anwendungsbereich dieses Norm-Entwurfs.

„Die Norm schafft Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher hinsichtlich ihrer persönlichen Risikoaffinität einerseits und der Risikoklassifizierung ihres Vermögens andererseits. Etwaige Diskrepanzen zwischen beidem werden dabei aufgedeckt und ermöglichen es, darauf zu reagieren“, so Dr. Alexander Goschew, Vertreter des DIN-Verbraucherrates in dem Arbeitsausschuss. Im Ergebnis bietet die DIN 77223 Anlegern Schutz gegen manipulative, interessengesteuerte Risikoprofilierungen.

„Hervorzuheben ist, dass der Ausschuss den Mut hatte, sich auf Regeln für die Risikoklassifizierung von Immobilien zu verständigen. Das ist ein wirklich großer Wurf,“ sagt Dr. Klaus Möller, Obmann des Ausschusses und Vorstand der Defino Institut für Finanznorm AG, denn immerhin sei „mehr als die Hälfte des privaten Vermögens der Deutschen in Immobilien angelegt.“ Diese Risikoklassifizierung von Immobilien ist mithin nach Auffassung des Ausschusses für eine umfassende Feststellung der Risikostruktur des vorhandenen Vermögens und den Abgleich mit der Risikobereitschaft unabdingbar.

Den Entwurf der DIN 77223 finden Sie hier im Norm-Entwurfs-Portal des DIN. (JF/JPW)

Das Defino Institut für Finanznorm AG ist ein im Jahr 2011 eigens für die Entwicklung von Standardisierungen und Normungen im Bereich der Finanzdienstleistungen gegründetes Unternehmen mit Sitz in Heidelberg. Das Unternehmen arbeitet eng mit dem Deutschen Institut für Normung (DIN), mit Wissenschaftlern, Verbraucherschutzorganisationen und Experten des Finanzdienstleistungsgewerbes zusammen.

www.defino.de

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