EU-Kommission plant Reformpaket für Kapitalmarktunion

Mairead McGuinness
Mairead McGuinness

Ende November hat die EU-Kommission Vorschläge zur Stärkung der Kapitalmarktunion veröffentlicht. Dazu gehören eine Überarbeitung der AIFM-Richtlinie, eine Überarbeitung der Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR), eine Überarbeitung der ELTIF-Verordnung und die Einführung einer EU-Unternehmensdatenbank („European Single Access Point“, ESAP).

Bei der Kapitalmarktunion handelt es sich um die Initiative der EU, mit der ein echter unionsweiter Binnenmarkt für Kapital geschaffen werden soll. Ihr Ziel ist es, dass Investitionen und Ersparnisse in sämtliche Mitgliedstaaten fließen, sodass sie Bürgern, Investoren und Unternehmen zugutekommen. Die aktuellen Reformvorschläge sollen Unternehmen und Anleger näher zusammenbringen, den Zugang der Unternehmen zu Finanzmitteln verbessern, die Investitionsmöglichkeiten für Kleinanleger ausweiten und die Kapitalmärkte in der EU weiter integrieren. Nach Einschätzung der EU-Kommission werden die Maßnahmen langfristige Investitionen fördern und den grenzüberschreitenden Verkauf von Investmentfonds erleichtern und sicherer machen. Zudem sollen die Vorschläge sicherstellen, dass Anleger einen besseren Zugang zu Unternehmens- und Handelsdaten haben.

Die für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und die Kapitalmarktunion zuständige Kommissarin Mairead McGuinness kommentiert: „Die Kapitalmärkte spielen neben den Banken eine entscheidende Rolle bei der Finanzierung unserer Wirtschaft, aber wir brauchen größere Fortschritte, um die Kapitalmarktunion zu vollenden. Heute ergreifen wir Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen: Kapitalmärkte sollen transparenter, der Zugang zu Finanz- und nachhaltigkeitsbezogenen Daten einfacher und Anlageprodukte wie europäische langfristige Investmentfonds und andere alternative Investmentfonds attraktiver für Anleger und Fondsverwalter werden. Damit werden sie den Bedürfnissen von Unternehmen besser gerecht, die für den Ausbau ihrer Geschäftstätigkeit Finanzmittel benötigen, was für die wirtschaftliche Erholung und die Verwirklichung der Ziele des grünen und digitalen Wandels von entscheidender Bedeutung ist.“

https://ec.europa.eu

Logo BVI
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Der deutsche Fondsverband BVI begrüßt, dass die EU-Kommission wesentliche Elemente der OGAW- und der AIFM-Richtlinie wie zum Beispiel das Meldewesen und das Liquiditätsmanagement harmonisieren möchte. Die EU-Kommission beweist aus Sicht des BVI Augenmaß, indem sie die bereits strengen Vorschriften zur Auslagerung nicht wesentlich ändern will. Der ESMA komme dabei eine besondere Rolle zu, Aufsichtspraktiken zu vereinheitlichen und Peer Reviews durchzuführen. Zudem unterstützt der BVI den Ansatz, dass beim Liquiditätsmanagement ein Werkzeugkasten zur Verfügung stehen soll und die Asset Manager verpflichtet werden sollen, für jeden Fonds mindestens ein Werkzeug auszuwählen. Die Vorschläge zum Meldewesen könnten dazu beitragen, den operativen Aufwand sowohl für Asset Manager als auch für die Behörden zu reduzieren.

Der BVI unterstützt den von der EU-Kommission vorgeschlagenen einheitlichen Echtzeit-Ticker („consolidated tape“) für Aktien- und Anleihekurse. Dieser Börsenpreisticker verbessere die Markttransparenz, erhöhe die Datenqualität und könne dazu beitragen, die Kosten für alle Marktteilnehmer zu senken. Der einheitliche Börsenpreisticker allein löse allerdings nicht das Problem der steigenden Marktdatenpreise. Zudem sei es wichtig, dass Börsen und andere Handelsplätze harmonisierte und von der ESMA überwachte Daten melden müssen.

Des Weiteren begrüßt der BVI, dass die EU-Kommission einige seiner Vorschläge zur Entschlackung der ELTIF-Regulierung berücksichtigt hat. Allerdings bleibe abzuwarten, ob die vorgeschlagenen Vereinfachungen wie die Streichung der Mindestanlagesumme von 10.000 Euro und der Wegfall des zusätzlichen Geeignetheitstests ausreichen werden, um den ELTIF zum Markterfolg zu führen.

Die Einführung eines ESAP sei ein wichtiger Schritt, um die Verfügbarkeit von Daten für Fondsgesellschaften zu verbessern und die zunehmenden Meldepflichten kostengünstiger erfüllen zu können. Die Nutzung des ESAP werde von dessen technischer Ausgestaltung abhängen.

www.bvi.de

Logo BAI
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Der Bundesverband Alternative Investments (BAI), die zentrale Interessenvertretung der Alternative-Investments-Branche in Deutschland, begrüßt die vorgestellten Maßnahmen zur Verbesserung des regulatorischen Rahmens für alternative Investmentfonds (AIF). Geschäftsführer Frank Dornseifer: „Unsere Sichtweise, dass sich die AIFMD in der Praxis bewährt hat, wird von der EU -Kommission vollumfänglich geteilt. In der Vorab-Konsultation hatten wir daher auch dezidiert vorgetragen, dass punktuelle Nachbesserungen und Modifikationen sinnvoll sein können, ein breit angelegter Review hingegen schlichtweg kontraproduktiv wäre.“ Positiv bewertet der BAI zum Beispiel die vorgeschlagene Konsolidierung beziehungsweise Vereinfachung des Reportings oder die Öffnung grenzüberschreitender Aktivitäten für Verwahrstellen.

Durchaus kontrovers war und ist aus Sicht des BAI der Vorstoß, ein EU-weites Regime für Kreditfonds einzuführen. Dornseifer weiter: „Es gab hier keinen Missstand oder ähnliches, der hätte behoben werden müssen, allerdings hat ein EU-weit harmonisierter Regulierungsrahmen auch Vorteile für Anbieter, die zum Teil bei der grenzüberschreitenden Kreditvergabe mit einer Marktfragmentierung zu kämpfen hatten.“ Auch der Review der ELTIF-VO findet beim BAI positiven Anklang. So sollen die Anlagemöglichkeiten für ELTIFs erweitert beziehungsweise flexibilisiert werden, insbesondere für ELTIF, die ausschließlich an professionelle Anleger vertrieben werden. Gleichzeitig sollen aber auch die Anlagemöglichkeiten für Privatanleger nachjustiert werden, denn auch diese benötigen Zugang zu gut regulierten längerfristig orientierten Anlageprodukten im Fondsmantel. Dornseifer erläutert: „Diese Flexibilisierung der Anlagemöglichkeiten und die Ausdifferenzierung zwischen ELTIF für professionelle und solchen für Privatanleger gehen auf Vorschläge aus der Branche zurück, nachdem der ELTIF in der Praxis zunächst nicht angenommen wurde. Im letzten Jahr konnten wir dann zwar eine gewisse Dynamik beobachten und hat sich die Zahl der zugelassenen ELTIF zwar verdoppelt, gewisse Regelungen waren aber sehr sperrig, und ein einheitliches Regelungskorsett für professionelle und Privatanleger funktioniert halt auch nur in den seltensten Fällen.“

www.bvai.de

Logo DK
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Nach Einschätzung der in der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) zusammengeschlossenen Spitzenverbände der deutschen Banken und Sparkassen adressieren die Vorschläge der EU-Kommission wichtige Punkte. Die Schaffung eines konsolidierten Marktdatenstroms, des „Consolidated Tape“, soll befördert werden und könne ein wichtiger Beitrag sein, wenn die Weichen richtig gestellt werden: Insbesondere müssten alle Datenlieferanten denselben strengen Qualitätsanforderungen unterliegen, seien es Börsen oder Banken. Die Datenqualität ist neben einer tauglichen Governance-Struktur der Schlüssel zum Erfolg und muss laufend kontrolliert werden, betont die DK.

Bei den Vorschlägen zur Einführung eines European Single Access Point („ESAP“) unterstützt die DK den Ansatz, dass vorhandene Daten, einschließlich der ESG-Daten, die gemäß bereits bestehender Regulierungsvorgaben veröffentlicht werden, im „ESAP“ gesammelt werden. Dabei sollte auf pragmatische Verfahren hingewirkt werden. „Effizienzgewinne aus der Sammlung von Informationen an einer zentralen Stelle dürfen nicht durch komplexere Prozesse sowie Doppelt- und Dreifachmeldungen konterkariert werden,“ betont Dr. Karl-Peter Schackmann-Fallis, Vorstandsmitglied des Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV), für die DK, deren Federführer der DSGV in diesem Jahr ist.

Die Stärkung von langfristigen Investitionen durch die Verbesserung der Bedingungen für Kapitalsammelstellen im Rahmen einer Überarbeitung der ELTIF-Verordnung begrüßt die DK.

www.die-dk.de

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