Endlich Fungibilität bei außerbörslichen Beteiligungen?

Marco Ambrosius
Marco Ambrosius

„Eine völlig neue Beteiligungsmöglichkeit, die Vorteile einer Aktiengesellschaft mit den lukrativen Renditen von Immobilieninvestments und den Vorzügen des neuen Investmentsteuergesetzes verbindet.“ (Werbetext HTB)

Am 11. Januar 2018 meldete die Bremer HTB Hanseatische Fondshaus die Genehmigung zum Vertrieb der ersten Geschlossenen Investment AG in Immobilien am deutschen Markt. Der Anleger erwirbt für mindestens 1.000 Euro eine Aktie, die die HTB Erste Immobilien Investment AG begibt. Ist dieser Beteiligungsvorschlag der bislang fehlende Brückenschlag (Stichwort Fungibilität) zwischen den frühen Beteiligungsangeboten in Form der Kommanditgesellschaft (Geschlossener Fonds) und den Vorteilen einer Aktienbeteiligung? Diese bietet im Wesentlichen den sofortigen, einfachen Ausstieg aus dem Investment des Anlegers, durch Verkauf der Aktien an der Börse oder durch einen privaten Verkaufsvertrag zwischen Käufer und Verkäufer zu Preisen, die die Parteien frei bestimmen. Das Konzept sieht genau dieses vor. EXXECNEWS hat Fragen gestellt:

EXXECNEWS: Warum wählten Sie die Rechtsform der AG – welche Vorteile bietet diese Rechtsform gegenüber der KG?

Marco Ambrosius, HTB-Geschäftsführer: Die Aktie der Investment AG ist ein Wertpapier und kann in einem etablierten und effizienten Prozess transparent im Wertpapierdepot des Anlegers verbucht werden. Während die Beteiligung an einer geschlossenen Investment KG in der Regel zwei Wochen, 24 Arbeitsschritte, eine Vielzahl von Unterschriften und Unmengen Papier erfordert, ist der Erwerb der Aktie der Investment AG in wenigen Schritten erledigt. Über das Prospekt nach Wertpapierhandelsgesetz sind der juristische Rahmen und Haftungsfragen auch für Vertriebspartner eindeutig geklärt und nicht wie bei KG-Modellen von jeweiligen Tendenzen der Rechtsprechung abhängig. Die Investment AG berücksichtigt die Änderungen, die sich aus MiFID II ergeben und erschließt neue Kundengruppen durch die Akzeptanz der Aktie als weißes, etabliertes Asset. Der Vertrieb selbst ist über Banken und Vertriebspartner mit Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung möglich.

EXXECNEWS: Welche steuerlichen Vor-/Nachteile für den Anleger hat die AG gegenüber der KG-Form?
Ambrosius: Die Investment AG wird steuerlich durch das Inkrafttreten der Investmentsteuerreform zum 1. Januar 2018 wirklich interessant für den Anleger. Dies betrifft insbesondere die Erlöse aus Immobilien. Diese unterliegen der sogenannten „Immobilienteilfreistellung“. Damit sinkt die steuerliche Belastung beim Anleger auf nur noch rund 25 Prozent.

EXXECNEWS: Kann der Anleger seine Aktien frei an jedermann verkaufen?

Ambrosius: Ja. Der Anleger kann seine Aktien kleinteilig, ohne an die ursprüngliche Anlagesumme gebunden zu sein, am Zweitmarkt verkaufen. Genau das ist auch ein Vorteil der Fungibilität der Investment AG.

EXXECNEWS: Der Anleger könnte doch ohne Zweitmarkt seine Aktien privatrechtlich an andere verkaufen, oder?

Ambrosius: Ja, selbstverständlich jederzeit. Ein einfacher Depotauftrag reicht aus.

EXXECNEWS: Haben nur die (kleinen) Aktionäre Stimmrecht auf der HV oder gibt es Mehrstimmen-Aktien?

Ambrosius: Nein, es gibt keine Mehrstimmen-Aktien.

EXXECNEWS: Gibt es ein Depotstimmrecht der Banken, die Depots der Aktionäre führen?

Ambrosius: Ja, das ist möglich. Der Kunde kann die Bank entsprechend bevollmächtigen.

EXXECNEWS: Bei der HV muss sich der Aktionär wie bei jeder anderen AG mit Nachweis seines Aktienbesitzes registrieren?

Ambrosius: Ja, analog zur bekannten Vorgehensweise anderer Aktien geschieht dies über die depotführenden Banken.

EXXECNEWS: Wie unterscheidet sich Ihr erstes Investment-AG-Konzept von üblichen AIF?

Ambrosius: Durch Transparenz und Anlegerschutz. Das Aktienrecht verbessert Mitbestimmung und vereinfacht als Wertpapier die Beratungs- und Kaufprozesse dramatisch. Digitale Prozesse erleichtern Abwicklung und Dokumentation für Kunde und Berater gleichermaßen. Fungibilität, geringe Steuerlast durch das Investmentsteuergesetz und ein attraktives und bewährtes Investitionskonzept runden das Thema ab.

Der Artikel ist zuerst erschienen in EXXECNEWS Ausgabe 03/2018.

www.exxecnews.de

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