Vor einer Woche hat die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission ihre Vorschläge zur Reform der gesetzlichen Rente vorgelegt. Darin enthalten: Zwei Prozentpunkte der Rentenbeiträge sollen künftig in einen Fonds abgeführt werden, der an den Börsen investiert. Noch muss die Rentenreform durch den Bundestag und dort beschlossen werden. Ein anderer Schritt der Altersvorsorge über den Kapitalmarkt ist aber bereits beschlossen und tritt Anfang 2027 in Kraft: das Altersvorsorgedepot.
Bislang schienen Rente und Kapitalmarkt-Investments im krassen Widerspruch zu stehen. Die Vorschläge der Rentenkommission („Ich möchte, dass wir sie in vollem Umfange umsetzen“, so Bundeskanzler Friedrich Merz) bauen die Dynamik und das Renditepotenzial des Kapitalmarktes erstmals in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Mit der Eröffnung neuer Chancen über den Kapitalmarkt werde „in Deutschland das getan …, was in anderen Ländern Europas längst getan wurde und was wir vor langer Zeit schon gemeinsam hätten tun sollen“, so Merz.
Das deutsche Rentensystem beruht auf drei Säulen: der gesetzlichen Rente, der betrieblichen Altersvorsorge und der privaten Altersvorsorge. Genau diese dritte Säule, die private Altersvorsorge, wurde durch das „Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)“ durch die Einführung des Altersvorsorgedepots auf neue Füße gestellt.
„Mit diesem Gesetz gehen wir nun einen neuen Weg. Mit dem Altersvorsorgedepot machen wir den Weg frei für renditeorientierte Produkte und verabschieden uns von der einseitigen, teuren Fixierung auf starre Garantien“, sagte der Abgeordnete Michael Thews, SPD, im Bundestag. Gemeint ist die in die Tage gekommene „Riester-Rente“, die längst an Attraktivität verloren habe. „Die Riester-Rente war der Zahl der abgeschlossenen Verträge nach ein großer Erfolg. Wir haben derzeit circa 15 Millionen Riester-Verträge. Wir müssen aber sehen, dass fünf Millionen Riester-Verträge derzeit gar nicht mehr bespart werden. Wir sehen also, dass es bei der Riester-Rente dringenden Handlungsbedarf gibt. Auch ist die Zahl der neu abgeschlossenen Verträge seit 2011 stark rückläufig“, ergänzte Fritz Güntzler von der CDU/CSU-Fraktion.
„Ziel dieser Reform ist es, die private Altersvorsorge zu revitalisieren, um ein effizientes Angebot zur Lebensstandardsicherung nach Renteneintritt für breite Bevölkerungsgruppen zu schaffen. … Ein Hauptanliegen der Reform ist es, die Renditemöglichkeiten des Kapitalmarktes künftig stärker zu nutzen“, heißt es in der Begründung des Altersvorsorgereformgesetzes: „Künftig wird ein Zwei-Produktkategorie-Ansatz verfolgt: Neben den sicherheitsorientierten Garantieprodukten mit garantiertem Kapital … soll auch ein förderfähiges und zertifiziertes Altersvorsorgedepot ohne Beitragserhaltungszusage zugelassen werden, in dessen Vertragsrahmen in Fonds, aber auch andere geeignete realwertorientierte Anlageklassen investiert werden kann.“
Beim Altersvorsorgedepot werden die eingezahlten Beiträge und Zulagen verwendet für den Erwerb von Anteilen an OGAW-Sondervermögen, offenen alternativen Investmentfonds (AIF) oder European Long Term Investment Funds (ELTIFs). Zugelassen sind nur solche Fonds, die im Basisinformationsblatt höchstens in der Risikoklasse 5 eingestuft sind. Einzahlungen in das Altersvorsorgedepot werden mit einer staatlichen Zulage von maximal 540 Euro pro Jahr gefördert. Steuerlich werden die Einzahlungen als Sonderausgaben begünstigt; Erträge aus Einzahlungen und Zulagen bleiben während der Ansparperiode steuerfrei.
Grundsätzlich werden die für das Altersvorsorgedepot vorgesehenen Anlagen vom Anbieter auswählt, es sei denn, der Kunde hat eine vertragliche Option ausgeübt, nach der er aus den vereinbarten Anlagemöglichkeiten die Anlagen für seinen Vertrag selbst auswählen kann.
Neben dem Altersvorsorgedepot sieht das Gesetz mit dem „Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge“ eine vereinfachte Anlageform vor: Vorgesehen ist dabei nur die Anlage in OGAW-Sondervermögen, einerseits in solche der Risikoklassen 1 und 2, andererseits in solche der Risikoklassen 3, 4 und 5. Hier kann der Kunde entscheiden, wie das Verhältnis dieser beiden Anlagegruppen gemischt werden soll – ob also das Depot etwas risikoärmer oder -offener strukturiert werden soll.
Auf Anbieterseite laufen die Vorbereitungen für die neue private Altersvorsorge auf vollen Touren. So hat beispielsweise der Lebensversicherer Allianz damit begonnen, ein umfassendes Portfolio auf der Basis des Altersvorsorgereformgesetzes zu entwickeln. So will die Allianz Angebote in allen drei förderfähigen Produktkategorien machen (siehe Seite 7). Und der Asset Manager Franklin Templeton und Finanzguru, Finanz-App von dwins, haben mit der Entwicklung von Altersvorsorgedepot-Lösungen, kurz AV-Depots, begonnen. Ab dem 1. Januar 2027 werden die Partner privaten Anlegern in Deutschland einen einfachen, digitalen Zugang zu den neuen staatlich geförderten Altersvorsorgedepots ermöglichen (DFPA berichtete). (LJH) ◆
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Mit den neuen Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge kommt der Anlageberatung große Verantwortung zu. Welche Form der Vorsorge passt für individuellen Anleger am besten? Wie sind die neuen Chancen zu nutzen? Was ist mit der (alten) Riester-Rente? Ist ein Umstieg sinnvoll? EXXECNEWS befragte dazu wichtige Vertriebe. Lesen Sie hier, was die Vertriebsprofis zum neuen Altersvorsorgedepot sagen.
Robin Binder, Gründer und CEO der NAO Co-Investment GmbH, Berlin
Das neue Altersvorsorgegesetz unterscheidet zwei Depots: Das freie Altersvorsorgedepot lässt neben OGAW-Fonds und offenen Publikums-AIF ausdrücklich auch ELTIFs zu. Das vereinfachte Standarddepot bleibt dagegen auf zwei OGAW-Strukturen beschränkt und ist an eine Kostenobergrenze von 1,0 Prozent pro Jahr gebunden. ELTIFs mit Privatmarktanlagen fallen damit heraus. Wer Privatmarktstrategien in der geförderten Vorsorge abbilden will, muss über das freie Depot gehen.
Aber: Das Standarddepot dürfte für viele Sparer der naheliegende Weg sein. Damit erreicht die geförderte Privatmarktanlage vorerst nur die fortgeschrittenen Anleger im freien Depot. Gerade durchschnittliche Sparer mit kleinen Beträgen, die von Diversifikation am meisten profitieren würden, bleiben außen vor. Für Anbieter markiert das freie Depot damit zugleich Chance und Grenze des Marktes.
Der erste Filter ist die Risikoklasse. Das Altersvorsorgedepot (AVD) lässt Fonds nur bis Risikoklasse 5 im PRIIPs-Basisinformationsblatt zu. Private Equity, Private Debt und Infrastruktur lassen sich als Kernbausteine im AVD beimischen. Reine Venture-Capital-Strategien stoßen mit ihrem Risikogehalt und langen Lock-up-Perioden schnell an diese Grenze, da der Risikoindikator häufig höher ausfällt. In breit aufgestellten Multi-Asset-ELTIFs sollte sich VC aber als Beimischung unterbringen lassen. Die Struktur entscheidet also darüber, ob ein Produkt überhaupt förderfähig ist. Das AVD bleibt dabei breit angelegt: ETFs und liquide Fonds bilden den Kern, ELTIFs ergänzen es als Privatmarkt-Beimischung.
Der zweite Filter ist die Auszahlungsphase. ELTIFs haben je nach Struktur Rücknahmebeschränkungen und Liquiditätsfenster. Das AVD verlangt planbare Auszahlungen, entweder über einen Auszahlungsplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr oder über eine lebenslange Leibrente. Lösen lässt sich dieser Zielkonflikt über die Steuerung des Lebenszyklus: In der Ansparphase können illiquidere Bausteine mit höherem Renditepotenzial eingesetzt werden, vor Rentenbeginn wird in liquidere Komponenten umgeschichtet, über die die Auszahlungen laufen. Die semiliquide Struktur von Evergreen-ELTIFs macht diese Steuerung möglich.
In einem Vorsorgevehikel, das auf Jahrzehnte angelegt ist, fallen schon kleine Kosten- und Performanceunterschiede erheblich ins Gewicht. Für Produktanbieter ist die Kuration deshalb der entscheidende Differenzierungsfaktor. Für uns bei NAO ist das die Kernaufgabe: die Kuration der Fonds und Strukturierung von ELTIF-Portfolios. Denn der Markt braucht beides: Anbieter, die das AVD breit ausrollen, und Spezialisten, die den Privatmarktanteil in institutioneller Qualität bereitstellen. Gerade hier zählt die Selektion, denn Rendite und Qualität der Manager unterscheiden sich erheblich. Mit dem falschen Manager kann man trotz spannender Anlageklassen schlechter fahren als mit einem ETF.
Dr. Sebastian Grabmaier, Vorstandsvorsitzender der Jung, DMS [&] Cie. AG, München
Mit dem geplanten Altersvorsorgedepot geht die Politik einen längst überfälligen Schritt in der Reform der privaten Altersvorsorge und damit der Vermögensbildung. Die Menschen erhalten damit erstmals die Möglichkeit, die Chancen der Kapitalmärkte konsequent für den Vermögensaufbau zu nutzen. Und die staatliche Förderung wird viele auch ermutigen, endlich die Renditechancen an den Börsen zu nutzen.
Ich glaube daher, dass die reformierte private Altersvorsorge gute Chancen für den Vertrieb und für uns, als dessen Dienstleister, bietet. Auch wenn der öffentliche Fokus häufig auf dem geplanten Kostendeckel liegt, wird oft übersehen, dass diese Deckelung in erster Linie das staatliche Standardprodukt betrifft – nicht die gesamte Beratungs- und Produktwelt rund um das Altersvorsorgedepot. Kunden, die mehr als das Standardprodukt wollen, brauchen daher Beratung, wenn es darum geht, geeignete Versicherungsprodukte, Fonds, ETFs oder Anleihen fürs Depot zu wählen
Es werden sich am Markt Investment- und Versicherungslösungen etablieren, die über ETFs oder Fonds in Aktien oder Anleihen investieren. Somit haben die Menschen die Wahl zwischen renditeorientierten Depots und sicherheitsorientierten Garantieprodukten. Um langfristig erfolgreich und effektiv Vermögen aufzubauen, eignen sich – das zeigt die Vergangenheit – vor allem Investments in die Aktienmärkte, sei es im Versicherungs-, Fonds- oder ETF-Mantel.
Volker Britt, Leiter Zentraler Vertrieb [&] Produktmanagement bei der Plansecur Service GmbH [&] Co. KG, Kassel
Aus unserer Sicht ist das Altersvorsorgedepot mit seinen vier Durchführungswegen ein attraktiver neuer Baustein in der Vermögensbildung. Insbesondere die beiden Depotvarianten eröffnen für viele Kunden neue Möglichkeiten – vor allem für jene, die bewusst auf Beitragsgarantien oder Wohn-Altersvorsorge verzichten.
Im Altersvorsorgedepot kann das Kapital gezielt in Investmentfonds investiert werden, ohne starre Garantievorgaben. Das schafft deutlich höhere Wachstumschancen und ermöglicht eine langfristig renditeorientierte Altersvorsorge. In der Ansparphase bleibt die Fondsanlage wie in einer Fondspolice steuerfrei. Der Zinseszinseffekt kann so stärker wirken als in einem klassischen Depot, ein entscheidender Vorteil für den langfristigen Vermögensaufbau. Die neue Förderung ist in vielen Fällen deutlich vorteilhafter als im bisherigen Riester-System und verbessert den Aufbau des Vermögens spürbar.
Aktuell fehlt jedoch noch ein entsprechendes Angebot, das §34f-Vermittlern eine solche aktive Rolle innerhalb des Altersvorsorgedepot-Vertrages ermöglicht. Stand heute können wir ausschließlich Produkte vermitteln, bei denen Anbieter – Banken, KVGs oder Versicherungen – die Portfolioverantwortung übernehmen.
Damit stellt sich die zentrale Frage: Welche Rolle wird der Vermittler künftig einnehmen? Aktiver Portfolioverantwortlicher, der im Rahmen des Altersvorsorgedepot-Vertrages den Kunden Empfehlungen zur laufenden Allokation bietet und den Kunden kontinuierlich begleitet? Oder „Wächter“, der die Vertrags-Entwicklung beobachtet und nur bei Zielverfehlung einen Vertragswechsel empfiehlt? Beide Modelle sind grundsätzlich valide, unterscheiden sich jedoch deutlich in ihrer strategischen Ausrichtung. Während die aktive Begleitung eine enge Kundenbindung ermöglicht, reduziert die Wächterfunktion die Rolle des Vermittlers auf punktuelle Eingriffe. Aus unserer Sicht sollte der Markt perspektivisch Raum für beide Ansätze lassen. Gleichzeitig würden wir es sehr begrüßen, wenn Vermittler auch im Altersvorsorgedepot-Vertrag ihre bewährte Rolle als aktiver Portfoliobegleiter wahrnehmen könnten, insbesondere dort, wo Kunden diese Form der Betreuung explizit nachfragen.
Perspektivisch sehen wir deshalb großes Potenzial, unser Beratungsverständnis auch auf Altersvorsorgedepot-Verträge ab 2027 zu übertragen. Im Fokus steht für uns dabei klar die Lösung mit aktiver Portfoliobetreuung im Altersvorsorgedepot-Vertrag. Reine Standarddepot-Vertragslösungen spielen eher eine ergänzende Rolle für besonders kostenorientierte Kunden.
Christine Schönteich, Geschäftsführerin der Fonds Finanz Maklerservice GmbH und Co-CEO der Infitech-Gruppe, beide München
Mit dem Altersvorsorgedepot entsteht eine moderne Form der geförderten Altersvorsorge, die Vermögensaufbau und Kapitalmarktanlage stärker miteinander verknüpft. Es hat das Potenzial, sich für viele Bürger zu einem zentralen Instrument des langfristigen Vermögensaufbaus zu entwickeln. Zugleich wird mit der Frühstartrente das Thema kapitalgedeckte Altersvorsorge bereits bei Kindern und Jugendlichen verankert. Sie schafft frühzeitig die Grundlage für einen späteren Übergang in das Altersvorsorgedepot und fördert den langfristigen Vermögensaufbau über mehrere Lebensphasen hinweg.
Für den Vertrieb ist das Altersvorsorgedepot Chance und Herausforderung zugleich. Einerseits wird das Interesse an privater Altersvorsorge deutlich steigen, andererseits erhöhen sich der Beratungsbedarf und die Anzahl der Anbieter im Vertrieb von Altersvorsorgeprodukten. Entscheidungen wie die Übertragung bestehender Riester-Guthaben, die Wahl zwischen Garantie- und Depotlösung oder die Bedeutung einer lebenslangen Rentenzahlung lassen sich häufig nicht allein anhand von Kosten oder Renditeerwartungen treffen, sondern erfordern eine ganzheitliche Betrachtung der individuellen Situation.
Die Frage nach dem „richtigen“ Produkt lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind die Risikobereitschaft, die Anlageziele und der individuelle Vorsorgebedarf des Kunden. Während Garantieprodukte insbesondere sicherheitsorientierte Sparer ansprechen, bieten Produkte ohne Garantie größere Freiheitsgrade in der Kapitalanlage. Umso wichtiger ist eine qualifizierte Beratung, die neben Rendite- und Kostenaspekten auch Fragen zur späteren Verrentung, zu Garantieelementen und zur langfristigen Vorsorgestrategie berücksichtigt.
Dr. Frank Ulbricht, Vorstand der BCA AG und Vorstandsvorsitzender der BfV Bank für Vermögen AG, beide Oberursel
Ab dem 1. Januar 2027 beginnt eine neue Phase der privaten Altersvorsorge. Das Altersvorsorgedepot steht für einen Paradigmenwechsel: mehr Kapitalmarkt, mehr Eigenverantwortung, mehr Gestaltungsspielraum. Damit wächst die Chance auf renditeorientierte Vermögensbildung im Alter und zugleich aber auch die Komplexität.
Angesichts des demografischen Wandels wird private Altersvorsorge für viele Kunden nur dann tragfähig sein, wenn Renditechancen des Kapitalmarkts und Fragen der Absicherung zusammen gedacht werden. Das fordert Produktgebern, Vermittlern und Kunden einiges ab: von Kapitalmarktkenntnissen über eine realistische Bedarfseinschätzung bis hin zur Ausgestaltung der Rentenphase. Wer überblickt seine gesamte Vorsorgesituation wirklich? Wer ist so kapitalmarktaffin, dass er die passende Lösung eigenständig findet? Einige Klicks auf digitalen Direktplattformen ohne Beratung können teuer werden.
Für den Vertrieb entsteht aus dieser Reform deshalb keine einfache Abschlussstory, sondern eine anspruchsvolle Beratungsaufgabe. Risikoprofil, Lebensphase, steuerliche Auswirkungen und das individuelle Sicherheitsbedürfnis müssen ebenso berücksichtigt werden wie bestehende Vorsorgebausteine; darunter gesetzliche, betriebliche oder bereits laufende private Verträge. Auch die Frage, ob ein bestehender Riester-Vertrag gehalten, angepasst oder in ein neues Vorsorgemodell überführt werden sollte, ist individuell zu prüfen. Das verlangt Fachlichkeit, Einordnung und verständliche Kommunikation – und zwar gleichermaßen in Versicherung und Investment.
Genau hier liegt die eigentliche Chance dieser Reform: Die Punkte, die der Kunde für sich klären muss und häufig nicht allein kann, sind die Chance für qualifizierte Vermittler. Wer sprechfähig ist, mit Fachwissen und Empathie punktet und die Gesamtsituation des Kunden richtig einschätzt, wird in diesem Markt eine starke Rolle spielen. Denn mit der Reform wächst nicht nur die Produktvielfalt, sondern auch der Bedarf an Orientierung.
Klar ist: Das Thema Altersvorsorgedepot wird komplex. BCA als Allfinanz-Maklerpool sieht sich gemeinsam mit der BfV Bank für Vermögen AG als Lösungsanbieter, der regulatorische Anforderungen in praktikable Beratung übersetzt – und als Service-Manufaktur, die Vermittler mit Vertriebslösungen, Prozessunterstützung, digitaler Effizienz und persönlicher Begleitung entlastet. Denn die Komplexität dieser Reform lässt sich weder mit Technik allein noch mit Standardargumenten bewältigen. Entscheidend wird sein, aus neuen Wahlmöglichkeiten tragfähige Beratung zu machen. Dazu steht die BCA in engem Austausch mit Versicherern, Investmentgesellschaften und Vermittlern.[nbsp][nbsp]
Der Beitrag ist zuerst in EXXECNEWS Ausgabe 14-2026 erschienen.