Webinar zum Thema Transparenzverordnung und Nachhaltigkeit
Am 10. März 2021 treten für alle VersicherungsvermittlerInnen (§ 34d Gewerbeordnung) und unabhängige FinanzanlagenvermittlerInnen (§ 34f Gewerbeordnung) durch die EU-Transparenzverordnung neue Pflichten in Kraft. Darauf weist der Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW) in einer Mitteilung hin und lädt zusammen mit der Standard Life Versicherung zu einem Webinar am 23. Februar 2021 um 11:00 Uhr ein.
In diesem für alle interessierten TeilnehmerInnen offenen Webinar wird über die Umsetzung der kommenden Pflichten informiert, aber auch über das Thema Nachhaltigkeit und die Chancen, die darin für VermittlerInnen liegen und über kommende regulatorische Entwicklungen auf diesem Gebiet.
„Der AfW wird im Rahmen seiner gesamtgesellschaftlichen Verantwortung beim wichtigen Thema Nachhaltigkeit auch in Zukunft mit guten Partnern aktiv aber auch mehr proaktiv agieren“, so Rechtsanwalt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW.
Ab 10. März müssen nicht nur Produktgeber nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten erfüllen. Auch Versicherungs- und AnlagevermittlerInnen mit Zulassung nach den Paragrafen 34d und 34f Gewerbeordnung haben zukünftig erweiterte Informationspflichten.
Anmeldungen für das Webinar unter folgendem Link. (DFPA/TH1)
Quelle: Pressemitteilung AfW
Der AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister und Versicherungsmakler. Der Verband vertritt die Interessen von rund 40.000 Versicherungsmaklern sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittlern aus über 2.000 Mitgliedsunternehmen.