Änderung der steuerlichen Behandlung von Lebensversicherungen: Lob und Kritik an den Plänen der Bundesregierung

Mehrere Sachverständige haben die Absicht der Bundesregierung begrüßt, die Steuerfreiheit der Auszahlungen nach einem Verkauf von Lebensversicherungen bei Eintritt des Versicherungsfalls aufzuheben. So nannte Professor Frank Hechtner (Freie Universität Berlin) in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses die geplante Regelung sachgerecht. Es handele sich um eine „ökonomisch nicht mehr gerechtfertigte Steuerbegünstigung“. Auch der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) bezeichnete die Pläne der Bundesregierung als „nachvollziehbar“.

Die Bundesregierung begründet die Aufhebung der Steuerfreiheit damit, dass Kapital- und Rentenversicherungen der Absicherung wirtschaftlicher Risiken dienen, die aus der Ungewissheit und Unberechenbarkeit des menschlichen Lebens erwachsen würden. Bisher sei die ausbezahlte Versicherungssumme bei Eintritt des versicherten Risikos (Todesfall) nicht steuerpflichtig. Steuerpflichtig sei die Versicherungsleistung im Erlebnisfall. Durch den Verkauf einer Lebensversicherung verliere die Versicherung jedoch den Zweck der Risikovorsorge bei Eintritt des Versicherungsfalls. „Denn für den Erwerber einer gebrauchten Lebensversicherung ist die Absicherung des versicherten Risikos nicht von Bedeutung“, heißt es. Es gebe inzwischen regelrechte

Anlagemodelle bei gekauften Lebensversicherungen. „Diese Anlagemodelle zeigen, dass beim entgeltlichen Erwerb gebrauchter Versicherungen die Grundlage für den steuerfreien Bezug der Versicherungssumme entfällt, da für den Erwerber ausschließlich die Renditeerwartungen aus der Kapitalanlage relevant sind.“

Diese Änderung bei verkauften Lebensversicherungen wurde von der Deutschen Steuer-Gewerkschaft als Schließung einer Besteuerungslücke ausdrücklich begrüßt. Auch Hechtner nannte in seiner Stellungnahme die Befreiung von der Besteuerung „systemwidrig“. Änderungen an dem Entwurf verlangte Jürgen Brandt, der Präsident des Finanzgerichtstages. Er wies in seiner Stellungnahme darauf hin, dass Angehörige sich veranlasst sehen könnten, eine Versicherung zu übernehmen, um die Risikovorsorge des Versicherten aufrecht zu erhalten. Diese Fälle sollten nicht von der Steuerpflicht erfasst werden. Ähnlich argumentierte die Versicherungswirtschaft und verwies auf Fälle der vorweggenommenen Erbfolge sowie Scheidungsfolgenregelungen, die von der Neuregelung negativ betroffen sein könnten. Darauf wiesen auch die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft hin.

Quelle: Fachmagazin AssCompact

Zurück

Versicherungen

Die Tjara GmbH, Tochter des Versicherungsmaklerportals blau direkt, hat Mario ...

Bis zum Jahr 2050 soll das Anlageportfolio der R+V Versicherung klimaneutral ...

Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.
In dieser Übersicht können Sie, einzelne Cookies einer Kategorie oder ganze Kategorien an- und abwählen. Außerdem erhalten Sie weitere Informationen zu den verfügbaren Cookies.
Gruppe Essenziell
Name Contao CSRF Token
Technischer Name csrf_contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der Website vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen . Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name PHP SESSION ID
Technischer Name PHPSESSID
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Cookie von PHP (Programmiersprache), PHP Daten-Identifikator. Enthält nur einen Verweis auf die aktuelle Sitzung. Im Browser des Nutzers werden keine Informationen gespeichert und dieses Cookie kann nur von der aktuellen Website genutzt werden. Dieses Cookie wird vor allem in Formularen benutzt, um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen. In Formulare eingegebene Daten werden z. B. kurzzeitig gespeichert, wenn ein Eingabefehler durch den Nutzer vorliegt und dieser eine Fehlermeldung erhält. Ansonsten müssten alle Daten erneut eingegeben werden.
Erlaubt
Gruppe Analyse
Name Google Analytics
Technischer Name _gat,_ga_gid
Anbieter Google
Ablauf in Tagen 1
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Tracking
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name Contao HTTPS CSRF Token
Technischer Name csrf_https-contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der verschlüsselten Website (HTTPS) vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen. Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name FE USER AUTH
Technischer Name FE_USER_AUTH
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Speichert Informationen eines Besuchers, sobald er sich im Frontend einloggt.
Erlaubt