Arbeitskraftabsicherung: Swiss Life baut Service für Geschäftspartner und Kunden aus

Der Bedarf an Versicherungsschutz im Bereich der Arbeitskraftabsicherung nimmt kontinuierlich zu. Als Anbieter für Biometrie-Vorsorgelösungen entwickelt Swiss Life darum sein Produkt- und Serviceportfolio kontinuierlich weiter. Ab sofort gelten darum neue Verbesserungen auf dem Gebiet der Arbeitskraftabsicherung.

Swiss Life verbessert in der Grundfähigkeitspolice „Swiss Life Vitalschutz“ die Annahmerichtlinien. So ist es künftig möglich, Versicherungsschutz auch mit bis zu zwei Ausschlussklauseln anzubieten. Zuvor war eine Versicherbarkeit nur mit einer einzigen Ausschlussklausel möglich. „Wir haben bemerkt, dass während der Risikoprüfung für eine Grundfähigkeitsabsicherung häufig mindestens eine Ausschlussklausel festgestellt wird. Dies ist jedoch nicht so gravierend, dass es gleich zu einer kompletten Ablehnung des Antrags kommen sollte. Darum haben wir hier sehr rasch die Bedingungen optimiert, sodass nun auch mit bis zu zwei Ausschlussklauseln der Abschluss des Swiss Life Vitalschutz möglich ist“, sagt Amar Banerjee, Leiter Versicherungsproduktion und Mitglied der Geschäftsleitung von Swiss Life. „Selbstverständlich können Vorgänge, die von uns vormals aufgrund von medizinischen Gründen abgelehnt wurden, erneut eingereicht werden. Sollte der Vorgang nicht älter als sechs Monate sein, genügt eine Bestätigung des Kunden, dass der Gesundheitszustand unverändert ist“, ergänzt Banerjee. Der Swiss Life Vitalschutz sichert körperliche oder geistige Grundfähigkeiten ab und garantiert für die Dauer des Verlusts einer Grundfähigkeit eine monatliche Rente. In drei Varianten können insgesamt bis zu 22 Leistungsauslöser abgesichert werden.

Swiss Life setzt bereits seit dem Jahr 2012 auf Versdiagnose bei der Risikoprüfung. Das Tool bietet eine verbindliche Risikoanalyse, die Makler unmittelbar im Kundengespräch online durchführen können. Um die Geschäftspartner noch schneller und flexibler in ihrer Kundenberatung unterstützen zu können, hat Swiss Life nun die Zeichnungsgrenze in Versdiagnose für die Jahresrente für alle Arbeitskraftsicherungsprodukte auf 30.000 Euro erhöht. Zuvor war die Zeichnungsgrenze auf 24.000 Euro Jahresrente begrenzt. (DFPA/mb1)

Quelle: Pressemitteilung Swiss Life Deutschland

Swiss Life in Deutschland vereinigt verschiedene Firmen und Versorgungsträger. Im Zentrum stehen die Geschäftszweige Versicherung (Marke: Swiss Life) und Finanzberatung (Marken: Swiss Life Select, tecis, Horbach und Deutsche ProVentus). Hinzu kommen Partnerfirmen und mehrere Versorgungsträger.

www.swisslife.de

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Versicherungen

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