BdV zum neuen Referenzzins: "Zinszusatzreserve ist Fass ohne Boden"

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat dem Bund der Versicherten (BdV) den neuen Referenzzins der Zinszusatzreserve (ZZR) mitgeteilt. Er sinkt von aktuell 1,92 Prozent auf 1,73 Prozent. Laut BdV sei damit für 2021 eine stärkere Erhöhung der ZZR zu erwarten als in den vergangenen beiden Jahren. Schon jetzt jedoch könnten viele Lebensversicherer die ZZR kaum noch schultern. „Wir erwarten branchenweit eine Erhöhung der ZZR von etwa 80 auf knapp 100 Milliarden Euro. Wenn überhaupt, werden einige Versicherer die zusätzliche Belastung nur durch das Verscherbeln des Tafelsilbers stemmen können“, befürchtet Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV. „Ohnehin angezählten Versicherern kann die unerwartet hohe zusätzliche Belastung die Solvenz kosten“, so Kleinlein.

Vom neuen Referenzzins seien erstmals auch solche Tarife betroffen, die mit einem Rechnungszins von 1,75 Prozent kalkuliert sind. Dieser Zins galt bis 2015. Die Versicherer müssen laut BdV nun auch für Verträge zusätzliche Reserven bilden, die zwischen 2012 und 2014 abgeschlossen wurden. „Die Strategie, mittels neuartiger Tarife der Zinsfalle zu entgehen, ist damit gescheitert“, so Kleinlein. Auch für viele Verträge der sogenannten „Neuen Klassik" müssten Versicherer nun Gelder zurücklegen.

„Wir reden bei der ZZR mittlerweile von einem Reservierungsbedarf von heute knapp 100 Milliarden Euro, der bis 2025 auf etwa 150 Milliarden Euro steigt. Das ist ein Fass ohne Boden“, warnt Kleinlein. Dennoch befürchtet der BdV, dass im Wahljahr Lebensversicherer durch Steuergelder gestützt werden – milliardenschwere Wahlgeschenke, die verpulvert wären.

Für den BdV zeigt sich ein weiteres Mal: „Lebensversicherungen sind zur Altersvorsorge ungeeignet“. Verbraucher sollten laut BdV keine kapitalbildenden Lebensversicherungen abschließen. Versicherte mit Altverträgen sollten sorgfältig prüfen, ob eine Weiterführung, Beitragsfreistellung, Verkauf oder Kündigung sinnvoll sein kann.

Hintergrund: Seit 2011 müssen Versicherer eine Zinszusatzreserve (ZZR) bilden, um dafür zu sorgen, trotz niedriger erwirtschafteter Zinsen die garantierten Leistungen darstellen zu können. In der Zinszusatzreserve müssen daher so viele Gelder liegen, dass die fehlende Verzinsung ausgeglichen werden kann, wenn nur noch ein niedrigerer Zins erwirtschaftet wird. Beispiel: Geht man davon aus, dass eigentlich nur 1,9 Prozent erwirtschaftet werden, der Rechnungszins für einen Vertrag aber vier Prozent ist, dann muss so viel Geld in der ZZR zurückgelegt werden, um die ausstehende Differenz von 2,1 Prozent für die ausstehenden Vertragsjahre ausfinanzieren zu können. Daher gibt es jedes Jahr einen neuen Referenzzinssatz, der für die Berechnung der ZZR herangezogen wird. Je niedriger der Referenzzins ist, desto mehr Geld muss zusätzlich in die ZZR gesteckt werden. (DFPA/JF1)

Quelle: Pressemitteilung BdV

Der Bund der Versicherten e.V. (BdV) ist eine unabhängige und gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation. Der Verein wurde 1982 gegründet und zählt mehr als 45.000 Mitglieder.

www.bundderversicherten.de

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