Risikoabsicherungen für Tod und Invalidität sind in internationalen Märkten ein fester Bestandteil der Employee Benefits. Der „Funk Vorsorge-Report“ zur Einkommensabsicherung zeigt einen wachsenden Trend zu einjährigen Risikoabsicherungsplänen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV).
Während früher Risikoleistungen bei Tod und Invalidität oft in Altersversorgungspläne integriert wurden, ohne im Leistungsfall die Einkommensverluste der Mitarbeitenden adäquat auffangen zu können, gehe der Trend nun zur Abkopplung dieser Leistungen von den Altersleistungen. „Die Ausrichtung an den Gehaltsstrukturen ermöglicht eine bedarfsgerechtere Absicherung und erhöht die Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung. Dies ist besonders wichtig angesichts der unzureichenden gesetzlichen Leistungen im Todes- und Invaliditätsfall“, erklärt Christian Till, Bereichsleiter Markets, Products [&] Investments bei Funk Vorsorge.
Stefan Hillen, stellvertretender Bereichsleiter Markets, Products [&] Investments bei Funk Vorsorge, betont die Vorteile: „Die Rückdeckung von einjährigen Risikoabsicherungsplänen erfolgt idealerweise über kollektive Biometrie-Versicherungen, die einen kostengünstigen Zugang zum Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung ermöglichen. Die Praxiserfahrung zeigt, dass sich diese Produktlösung nicht nur für neue Pläne eignet, sondern sich damit auch der Finanzierungsaufwand für die Rückdeckung von bestehenden Versorgungszusagen reduzieren lässt.“
Wie aus dem „Funk bAV-Atlas 2025“, der später in diesem Jahr veröffentlicht wird, hervorgeht, nutzen inzwischen mehr als ein Viertel der untersuchten Unternehmen eigenständige Risikoabsicherungspläne. Davon basieren acht von zehn Plänen auf kollektiven Biometrie-Versicherungen; knapp 85 Prozent dieser Pläne wurden seit 2020 eingeführt. „Aus den vorliegenden Daten geht hervor, dass in neun von zehn Fällen die Absicherung der gesamten Belegschaft erfolgt. Diese einjährigen Risikoabsicherungspläne sind in Unternehmen mit gehobenem Gehaltsniveau am weitesten verbreitet, etwa in der IT-, Finanz- und Beratungsbranche“, so Till. In den untersuchten Plänen wird grundsätzlich ein Todesfallkapital zugesagt. Mehr als die Hälfte der Versorgungen enthält zudem Leistungen für den Fall der Invalidität, entweder als Rente oder Kapitalleistung.
„Die Höhe dieser Leistungen orientiert sich meist am Gehalt der Mitarbeitenden; Festbeträge sind selten. Sowohl die Zahlen von Funk Vorsorge als auch die des marktführenden Produktanbieters zeigen, dass üblicherweise ein Todesfallkapital in Höhe des zweifachen Jahresgehalts zugesagt wird. Bei den Invaliditätsleistungen liegt man bei typischen Absicherungshöhen für die Invalidenrente in Höhe von ca. 40 % des Gehalts“, stellt Christian Till fest. (DFPA/mb)
Funk Vorsorge wird durch die Unternehmensberatung Funk Vorsorgeberatung GmbH und den Spezialmakler Funk Pensionsmanagement GmbH – Versicherungsmakler für Altersversorgung – repräsentiert. Bei Funk Vorsorge beschäftigen sich rund 140 Experten mit betrieblichen Vorsorgethemen nationaler sowie internationaler Ausrichtung.