BVK hält Dokumentationspflichten für ausreichend
Der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Michael H. Heinz, hat sich auf einem Symposium zur Beratungsdokumentation geäußert. Eine Verschärfung der Überwachung bei den Dokumentationspflichten für Vermittler lehnt er ab.
Heinz begrüßt die Überprüfung der derzeitigen Beratungs- und Dokumentationspraxis im Versicherungsbereich: „Diese ist in der Versicherungsvermittlung bereits ausreichend reguliert und hat sich bewährt. Denn unser ehrbarer Berufsstand hat ein ureigenstes Interesse an einer gesetzeskonformen Beratung und Dokumentation, wie sie seit Mai 2007 für alle Versicherungsvermittler vorgeschrieben sind. Jährlich sinkende Zahlen von Kundenbeschwerden gegen Versicherungsvermittler beim Ombudsmann für Versicherungen sprechen hier eine eindeutige Sprache.“
Eine weitere Verschärfung der Überwachung, beispielsweise unter dem Dach der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (Bafin), lehnt er ab. Der BVK sehe allerdings staatlichen Regulierungsbedarf bei Internet und Vergleichsportalen. Heinz: „Diese müssten die gesetzlichen Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten ebenso erfüllen wie unser für die Absicherung von Millionen von Menschen so wichtiger Berufsstand.“
Quelle: Pressemitteilung BVK
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) ist Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland. Dem Verband mit Sitz in Bonn und Geschäftsstellen in Berlin und Hamburg gehören etwa 12.000 Direktmitglieder und rund 30.000 Organmitglieder an. (mv1)