DIA-Studie: Riester-Zulage nur für Geringverdiener
Die Förderung in der Riester-Rente sollte auf Geringverdiener begrenzt werden. Diesen Vorschlag unterbreiten die Autoren der Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA). Gleichzeitig entfielen der bisherige Sonderausgabenabzug für die geleisteten Beiträge und die nachgelagerte Besteuerung der Riester-Rente.
Werden die Gut- und Besserverdienenden anstelle der Riester-Rente auf die Basis-Rente verwiesen, erhielten diese de facto nicht weniger Förderung als bisher bei der Riester-Rente. Die dort angewandte nachgelagerte Besteuerung entspreche der heutigen Regelung bei der Riester-Rente, wenn der Sonderausgabenabzug größer ist als die Zulage. Damit entfiele aber die bislang technisch ohnehin überflüssige Zulagenverrechnung. Dieses zweistufige Förderverfahren - erst Zulage, dann deren Verrechnung mit dem Sonderausgabenabzug – mache das Förderverfahren bei der Riester-Rente zusätzlich kompliziert und aufwändig.
Für die Zulage schlagen die Autoren der DIA-Studie „Revitalisierung der Riester-Rente“ eine Einkommensgrenze von 20.000 Euro Jahresbruttoeinkommen vor (Verheiratete 40.000 Euro). Für jedes Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um weitere 5.000 Euro. Eine solche Beschränkung auf Geringverdiener sei gerechtfertigt. Damit werde bei ihnen eine mögliche Überforderung durch den zusätzlichen Sparbeitrag gemindert. Alle anderen Personen mit einem höheren Einkommen sollten in der Lage sein, ihre Altersversorgung auch ohne Subventionen selbst zu finanzieren. Die vergleichsweise niedrige Einkommensgrenze mit „Fallbeilwirkung“ lasse sich nach Meinung der Autoren auch mit Verweis auf die Wohnungsbauprämie oder die vermögenswirksamen Leistungen begründen. Dort gelten ähnliche Bedingungen für eine Förderung.
Neben der Beschränkung der Förderung auf Geringverdiener entstanden in den Expertengesprächen, die die Studienautoren im Vorfeld geführt haben, noch zwei weitere Vorschläge. Zum einen die Umstellung auf ein Obligatorium, gegebenenfalls mit der Möglichkeit, dagegen zu optieren, und zum anderen eine einkommensunabhängige Zulagenförderung. Diese beiden Vorschläge besitzen aus Sicht der Studienautoren allerdings mehr Nach- als Vorteile. Außerdem wären sie politisch wohl auch schwer durchzusetzen. Daher plädierten sie bei der Vorstellung der Studie für die Beschränkung der Förderung auf Geringverdiener.
Quelle: Pressemitteilung DIA
Das Deutsche Institut für Altersvorsorge mit Sitz Berlin versteht sich als Plattform eines Diskurses über Altersvorsorge und Generationengerechtigkeit. (mb1)