Die Vor- und Nachteile von Solvency II
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erwartet mit den neuen Rahmenrichtlinien zur grundlegenden Reform des Versicherungsaufsichtsrechts in Europa nicht nur eine Erweiterung der Anlagemöglichkeiten für Versicherer im Infrastrukturbereich, sondern auch unnötige und kostenaufwändige Umstrukturierungen. Die Dachorganisation der privaten Versicherungsunternehmen in Deutschland befürchtet durch die Einschränkungen der Anlageverordnung auch ungerechtfertigte Verschärfungen des Status quo.
Die Erweiterung der Anlagemöglichkeiten sei vor dem Hintergrund des aktuellen Niedrigzinsumfeldes dringend erforderlich und daher zu begrüßen. Als weitere Folge der Änderung werde das Engagement von privaten Investoren gefördert und gleichzeitig die Finanzierungsbedingungen für die Realwirtschaft verbessert, so der GDV.
Soweit die Anlageverordnung an das Kapitalanlagengesetzbuch angepasst wird, schränke der Entwurf jedoch die Anlagemöglichkeiten insbesondere bei Private-Equity-Fonds ein. Dies führe zu erheblichen Einschränkungen in der Neuanlage, die Nachteile bei den Anlage- und Renditeerzielungsmöglichkeiten von Versicherern gerade im anhaltenden Niedrigzinsumfeld mit sich bringen. Daher sollte von einer Erlaubnispflicht für Private-Equity-Fonds abgesehen werden.
Die zu erwartenden kostenträchtigen und aufwändigen Umstrukturierungen im Fondsbereich für Versicherer, die unter Solvency II fallen, sollten durch Übergangsvorschriften abgewendet werden.
Quelle: Pressemitteilung GDV
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. In dem Verband sind eigenen Angaben zufolge 469 Mitgliedsunternehmen zusammengeschlossen. (MLN1)