ESG-Report: Wie nachhaltig sind Deutschlands Versicherer?
Am 10. März 2021 tritt in Deutschland eine Offenlegungspflicht im Finanzdienstleistungssektor in Kraft. Diese definiert im Bereich Anlageprodukte Transparenzpflichten für „Finanzmarktteilnehmer" (Produktanbieter) und „Finanzberater" (Banken, Versicherungsvermittler oder Wertpapierfirmen). Daneben ist eine Änderungsverordnung zur MiFid-II-Richtlinie in Vorbereitung. Ab deren Inkrafttreten müssen Anlageberater ihre Kunden befragen, ob sie bei der Geldanlage ESG-Aspekte (Environment, Social und Governance) berücksichtigt wissen wollen. Die Ratingagentur Franke und Bornberg hat im Sommer 2020 alle Erstversicherer in Deutschland zum Stand der Umsetzung von ESG-Kriterien befragt. 23 Versicherer haben an der Befragung teilgenommen. Sie decken rund 50 Prozent des Erstversicherungsmarktes ab.
Zudem wurden Nachhaltigkeitsberichte von Versicherern herangezogen, die keine Antworten beigesteuert hatten. Auf diese Weise stieg der Kreis der untersuchten Gesellschaften um acht weitere Versicherer. Berücksichtigt wurden die Top 20 der Lebens-, Kranken- und Haftpflichtversicherer sowie die größten Unfallversicherer.
Einige der Ergebnisse des Reportes: Zum Thema Nachhaltigkeit haben sich bereits Berichtsstandards etabliert. 67,7 Prozent der betrachteten Versicherer berichten nach dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) oder der Global Reporting Initiative (GRI). Der DNK wurde 2010 entwickelt. Er gibt 20 Kriterien für die Berichterstattung vor.
Im Bereich Altersvorsorge und Kapitalaufbau werde Nachhaltigkeit zunehmend zu einem kaufentscheidenden Kriterium. Und mit Inkrafttreten der Transparenzverordnung am 10. März 2021 müssen sich Vermittler ebenso wie Produktgeber zu ihrem Umgang mit ESG-Kriterien positionieren. Mit ihrer Anlagepolitik könne die Versicherungswirtschaft viel bewegen. 2019 beliefen sich die Kapitalanlagen der Erstversicherer auf 1.750 Milliarden Euro. Im selben Jahr betrug der Bundeshaushalt circa 343 Milliarden und die Marktkapitalisierung der DAX 30 Unternehmen rund 1.050 Milliarden Euro. Ein Blick auf die Verbreitung von Ausschlusskriterien stimme optimistisch. Danach setzen neun von zehn untersuchten Versicherern auf Negativkriterien bei der Kapitalanlage. Alle Versicherer, die Ausschlüsse für Staaten anwenden, haben auch Negativkriterien für einzelne Branchen/Unternehmen formuliert. Umgekehrt sei dies jedoch nicht immer der Fall. Zu den Ausschlusskriterien auf Staatenebene zählen Verstöße gegen Menschenrechtskonventionen, Korruption, Nichtratifizierung des Pariser Klimaschutzabkommens und die Verhängung der Todesstrafe. Auf Branchen-/Unternehmensebene werden Ausschlüsse beispielsweise gegenüber Waffen- sowie Kohleindustrie formuliert.
„Die hohe Beteiligung zeigt: Viele Versicherer haben erkannt, welch immensen Beitrag sie zu mehr Nachhaltigkeit leisten können. Sie werden sich ihrer Steuerungsmöglichkeiten zunehmend bewusst und stellen sich ihrer Verantwortung“, fasst Michael Franke zusammen, geschäftsführender Gesellschafter von Franke und Bornberg. Die Offenheit der teilnehmenden Versicherer erlaube es, positive Aspekte ebenso wie auch Verbesserungspotentiale klar zu benennen. Das Engagement der teilnehmenden Versicherer zeige, dass zumindest bei diesen Gesellschaften das Thema Nachhaltigkeit einen hohen Stellenwert genieße. (DFPA/mb1)
Quelle: Pressemitteilung Franke und Bornberg
Die Franke und Bornberg GmbH in Hannover analysiert und bewertet seit 1994 Versicherungsprodukte und -unternehmen.