EU-Markt einer zusätzlichen Altersvorsorge in weiter Ferne
Bislang ist es der Europäischen Union (EU) nicht gelungen, den Ausbau der zusätzlichen Altersvorsorge, die die gesetzliche Rente ergänzen soll, wirksam voranzutreiben, sodass EU-Bürger im Alter ein angemessenes Einkommen haben. Dies geht aus einem aktuellen Bericht des Europäischen Rechnungshofs hervor.
Vor dem Hintergrund einer alternden Bevölkerung sei es der EU-Kommission und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) nicht gelungen, die Rolle der betrieblichen Altersversorgung in den EU-Ländern zu stärken oder der sogenannten Europarente (PEPP) zum Durchbruch zu verhelfen. Der Bericht wird mit Blick auf Pläne der EU-Kommission veröffentlicht, vor dem Hintergrund einer künftigen Spar- und Investitionsunion die rechtlichen Rahmenbedingungen für Betriebsrentenfonds und europaweite Rentenfonds zu überprüfen, um sie effizienter und attraktiver zu machen.
Dem Bericht zufolge sind die Rentensysteme für den Sozialversicherungsschutz und die Stärkung der Kapitalmärkte der EU von großer Bedeutung. Zwar seien die EU-Länder für die Renten zuständig, jedoch sei die EU in diesem Zusammenhang befugt, grenzüberschreitende Mobilität, Verbraucherschutz und Binnenmarkt zu regeln. Da die staatlichen Rentensysteme in vielen EU-Ländern Schwierigkeiten hätten, eine angemessene Rentenhöhe zu gewährleisten, habe die EU grundsätzliche Regeln für betriebliche Rentenfonds festgelegt und die Grundlagen für eine EU-weite private Altersvorsorge geschaffen.
Trotz mehrerer Initiativen der EU-Kommission spielen den EU-Prüfern zufolge derzeit weder grenzüberschreitende betriebliche noch europaweite Rentenprodukte eine ernstzunehmende Rolle auf dem EU-Markt für Zusatzrenten. Die Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung verwalteten Vermögenswerte in Höhe von schätzungsweise rund 2,8 Billionen Euro und sicherten rund 47 Millionen Arbeitnehmer und Rentner ab.
"In den Volkswirtschaften der EU, die mit demografischen und haushaltspolitischen Herausforderungen konfrontiert sind, dürfte die zusätzliche Altersvorsorge zunehmend an Bedeutung gewinnen", so Mihails Kozlovs, das für den Bericht zuständige Mitglied des Rechnungshofs. "Leider bleiben sowohl betrieblich geförderte als auch EU-weite private Rentensysteme hinter den Erwartungen zurück, insbesondere was eine Absicherung über Ländergrenzen hinweg betrifft. Es müssen zusätzliche Schritte unternommen werden, um diese Formen der Altersvorsorge zu stärken."
Der Sonderbericht 14/2025 "Ausbau der zusätzlichen Altersvorsorge in der EU: EU-Maßnahmen tragen nicht wirksam zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Etablierung des Paneuropäischen Privaten Pensionsprodukts bei" steht HIER zum Download zur Verfügung. (DFPA/ljh)
Der Europäische Rechnungshof (kurz EuRH) gehört zu den Organen der Europäischen Union. Er wurde 1975 und prüft fortlaufend die Rechtmäßigkeit und ordnungsgemäße Verwendung aller Einnahmen und Ausgaben der Europäischen Union. Sitz des Rechnungshofes ist Luxemburg.