GDV: Spielräume der Nachhaltigkeitsberichterstattung ausschöpfen

In seiner Stellungnahme zu einem Regierungsentwurf zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) begrüßt der Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV, dass die Bundesregierung eine 1:1-Umsetzung der europäischen Nachhaltigkeitsrichtlinie CSRD anstrebt. Der Bundestag solle aber im parlamentarischen Verfahren alle Spielräume für eine bürokratiearme Gestaltung nutzen.

Das CSRD-Umsetzungsgesetz sei eines der teuersten Gesetzgebungsvorhaben der Bundesregierung, so der GDV weiter. Der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft wird mit 1,58 Milliarden Euro jährlich angegeben. Nach Schätzung zahlreicher Versicherer können die tatsächlichen Umsetzungskosten aber noch um ein Vielfaches höher liegen. Insbesondere für kleine Versicherer sei die Umsetzung der (erstmaligen) Nachhaltigkeitsberichterstattung äußerst kostenintensiv und häufig nicht ohne externe Expertise möglich, was mit zusätzlichen Kosten verbunden sei. Auch in größeren, grenzüberschreitenden Versicherungsgruppen mit komplexen Konzernstrukturen könnten überdurchschnittliche Umsetzungskosten entstehen, da die Nachhaltigkeitsdaten von Tochterunternehmen weltweit aggregiert und aufbereitet werden müsse, meint der GDV. Es sei daher wichtig, im weiteren Verfahren den Umsetzungsaufwand durch die neuen Vorgaben auf das absolute Mindestmaß zu begrenzen und alle bestehenden nationalen Spielräume für eine bürokratiearme Gestaltung auszuschöpfen, rät der Lobbyverband.  

Konzernklausel sollte übernommen werden

Positiv bewerten die Versicherer, dass die Anwendungsmöglichkeit der sogenannten Konzernklausel für Versicherungsunternehmen uneingeschränkt in den Gesetzentwurf übernommen worden ist. Aufgrund der regulatorisch verankerten Spartentrennung seien Versicherer in Deutschland überwiegend als Versicherungsgruppen organisiert. Diese bestünden aus separaten Unternehmenseinheiten wie beispielsweise einer Gesellschaft für Lebensversicherungen oder einer Gesellschaft für Sachversicherungen. Sowohl Steuerungsfunktionen als auch Berichtsprozesse blieben dabei auf Gruppenebene zentralisiert. Die Konzernklausel ermögliche den Gruppengesellschaften eine gebündelte Nachhaltigkeitsberichterstattung auf Ebene des Mutterunternehmens, hofft der GDV. (DFPA/abg)

Details zu den Vorschlägen sowie die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. In dem Verband sind rund 470 Mitgliedsunternehmen zusammengeschlossen.

www.gdv.de

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