GDV: Was 2022 für die Assekuranz bringt

Das neue Jahr hält für die Versicherungswirtschaft viele Veränderungen bereit. Einige werden bereits in der Praxis wirksam, andere zeichnen sich erst auf politischer Ebene ab. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) werden unter anderem folgende Themen die Assekuranz in nächster Zeit beschäftigen.

Der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung sinkt: Ab 2022 gilt ein neuer Höchstrechnungszins, den Versicherer ihren Kunden bei Neuabschluss einer Versicherung maximal zusagen dürfen. Er wird oft auch als Garantiezins bezeichnet und beträgt nunmehr 0,25 Prozent nach zuvor 0,9 Prozent. Die Absenkung hat vielfältige Auswirkungen auf das Produktangebot und die Nachfrage. Weiter verstärken dürfte sich der Trend zu kapitalmarktnäheren Produkten, die ohne jährlich garantierte Mindestverzinsung auskommen, dafür aber größere Renditechancen bieten. Weil mit dem neuen Rechnungszins der bei Riester-Produkten vorgeschriebene vollständige Kapitalerhalt kaum noch darstellbar sei, werde die Auswahl an Produkten deutlich schrumpfen.

Auf EU-Ebene steht 2022 ein wichtiges Regulierungsvorhaben zur Finalisierung an, das für das Gelingen des Green Deal von großer Bedeutung ist: Es geht um die Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung – festgelegt in der Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD). Es ist zu erwarten, dass Frankreich seinen Ratsvorsitz in der ersten Jahreshälfte nutzen wird, um die Verhandlungen mit Parlament und EU-Kommission abzuschließen, damit die EU-Mitgliedsstaaten die Richtlinie noch bis Jahresende in nationales Recht umsetzen können. Versicherer seien davon in doppelter Weise betroffen: Zum einen als berichtende Unternehmen, zum anderen als Kapitalanleger, die ihre Investitionsentscheidungen nachhaltig ausrichten wollen.

Mit Jahresbeginn startet zudem der Referenzzeitraum für die Erfassung der negativen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf ökologische und soziale Faktoren – die sogenannten Principal Adverse Impact Indicators. Auf Basis dieser Daten müssen Finanzmarktteilnehmer bis spätestens Ende Juni 2023 ausweisen, welche negativen Auswirkungen ihre Geschäftstätigkeit beispielsweise auf die Umwelt oder Arbeitnehmerbelange hat. Diese Berichte sind Bestandteil der Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR). Mit ihr will die Europäischen Union (EU) die Transparenz darüber erhöhen, inwieweit die Unternehmen in ihren Kapitalanlagen Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen.

Für börsennotierte Versicherungsgesellschaften breche 2022 zudem eine neue Zeitrechnung an: Nach mehr als zwei Jahrzehnten Vorlaufzeit kommt der neue internationale Rechnungslegungsstandard für Versicherungsverträge, kurz IFRS 17, erstmals zur Anwendung. Formal treten die Regeln zwar erst ein Jahr später in Kraft. Weil die Unternehmen in ihren Geschäftsberichten für 2023 aber konsistente Vergleichszahlen für das Vorjahr angeben müssen, startet bereits zum 1. Januar 2022 der Live-Betrieb parallel zum Interimsstandard IFRS 4, der 2023 abgelöst wird. Das neue Regelwerk mache die Bilanzen der Versicherer aktueller, transparenter und vor allem international vergleichbar – innerhalb der Branche, aber auch mit anderen Industrien. (DFPA/mb1)

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. In dem Verband sind rund 460 Mitgliedsunternehmen mit 487.500 Mitarbeitern, 454 Millionen Versicherungsverträgen und einem Kapitalanlagebestand von etwa 1,8 Billionen Euro zusammengeschlossen.

www.gdv.de

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