Infinma: Marktstandards in der Pflegerentenversicherung

Bereits seit dem Jahr 2011 veröffentlicht Infinma, Institut für Finanz-Markt-Analyse in Köln, regelmäßig Marktstandards für Produkte der biometrischen Absicherung, beispielsweise der Berufsunfähigkeitsversicherung, und gibt damit sowohl Vermittlern und Maklern, aber auch Versicherungsgesellschaften Informationen über die am Markt üblichen und verbreiteten Regelungen in den jeweiligen Bedingungswerken. Nach der Einführung des 2. Pflegestärkungsgesetzes 2017 hat Infinma nun erstmals wieder den Markt der privaten Pflegerentenversicherungen in Deutschland untersucht.

Waren es 2015 noch 20 Gesellschaften mit 61 Tarifen, die in der Untersuchung zu den Marktstandards berücksichtigt werden konnten, sind es in der aktuellen Untersuchung nur noch neun Gesellschaften mit 39 Tarifen. Zudem überzeichne die Zahl von neun Anbietern die aktuelle Marktsituation deutlich, da allein zwei Lebensversicherer zugleich auch Produktgeber für vier weitere Absicherungsmodelle sind.

Zu den aktuell von Infinma verwendeten 18 Bewertungskriterien gehören unter anderem die Leistungsauslöser Demenz, ADL oder Pflegegrade, Leistungsbeschränkungen im Ausland oder Leistungsgarantien bei bestehender langfristiger Pflege.

Die ermittelten Marktstandards in der Pflegeversicherung seien, anders als beispielsweise in der Berufsunfähigkeitsversicherung, aus Kundensicht nicht durchgehend positiv zu sehen. So bieten zum Beispiel rund 85 Prozent der Tarife keine uneingeschränkte Rentenleistung außerhalb der EU an, und bei etwa 74 Prozent der Produkte würden die anfallenden Reise- beziehungsweise Übernachtungskosten für die Untersuchung in der EU nicht übernommen.

Trotz eines weltweiten Versicherungsschutzes, den sämtliche der untersuchten Produkte laut Bedingungen anbieten, bedeuteten diese Regelungen nicht unerhebliche Einschränkungen für Kunden, die ihren Ruhestand außerhalb der EU und einiger ausgewählter Drittländer verleben möchten. „Ob ein Altersruhesitz in Cornwall oder in Miami tatsächlich so exotisch ist, dass hier die Leistungen aus einer Pflegerentenversicherung eingestellt werden müssen, erschließt sich dem Kunden sicher nicht auf den ersten Blick“, sagt Dr. Jörg Schulz, Geschäftsführer bei Infinma. „Interessant ist in diesem Zusammenhang auch der Kontrast zur Berufsunfähigkeitsversicherung, in der 100 Prozent der Tarife einen weltweiten Versicherungsschutz anbieten, aber nur bei etwa fünf Prozent davon die anfallenden Reise- beziehungsweise Übernachtungskosten nicht übernommen werden.“

Entsprechend der bekannten Untersuchungssystematik wurden aktuelle Marktstandards in der Pflegerentenversicherung ermittelt. Mit Blick auf die vorgenannten Einschränkungen verzichte Infinma in diesem Jahr darauf, Zertifizierungen vorzunehmen und entsprechende Siegel zu erstellen. Die beiden hauseigenen Vergleichssoftware-Angebote im Bereich der Pflegeabsicherung, die Pflege-Lupe und das Pflege-Analyse-Tool, wurden komplett überarbeitet und beinhalten inzwischen die aktuellen Untersuchungsergebnisse. (DFPA/m1)

Quelle: Pressemitteilung Infinma

Die infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH wurde im Jahre 2003 gegründet. Das Institut ist als Analyse- und Beratungsunternehmen mit den Schwerpunkten Personenversicherungen und Kapitalanlagen/Investment tätig. Sitz der Gesellschaft ist Köln.

www.infinma.de

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