Lebensversicherer erfüllen angeblich selten die Rückabwicklungspflicht
Die Versicherungsgesellschaften kommen der Forderung nach kompletter Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen selten nach. Von dieser Erfahrung berichtet zumindest die proConcept AG – und bezeichnet die aktuellen Methoden der Versicherer als Skandal.
Der Forderung nach der kompletten Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen wird nach Meinung der proConcept AG trotz gesetzlicher Verpflichtung oft nicht nachgekommen. Stattdessen wandeln die Gesellschaften die Gesuche in vielen Fällen ungefragt in eine Kündigung um. Darüber hinaus würden Versicherungsgesellschaften gern vorgeben, von der aktuellen Rückabwicklungspflicht nicht betroffen zu sein. "Das häufigste Argument, wenn nicht sogar das Argument, mit dem die Assekuranzen versuchen, die Rückabwicklungsbemühungen der Kunden im Keime zu ersticken, ist das der "Unbetroffenheit", erklärt Jens Heidenreich, Pressesprecher bei der proConcept AG.
Dabei hätten nach höchstrichterlichen Entscheidungen von EuGH und BGH auch fehlerhaft oder unzureichend aufgeklärte Kunden mit Verträgen aus den Jahren 1994 bis 2007 das Recht, ihre Policen vollständig rückabzuwickeln. Das heißt, sie hätten Anspruch auf die Herausgabe sämtlicher einbezahlter Prämien nebst Zinsen. Wann konkret ein Rücktritt vom Vertrag möglich ist, müsse allerdings im Einzelfall geklärt werden.
Quelle: www.lifepr.de
Die proConcept AG erwirbt im Rahmen ihres LV-Doktor-Programms Lebens- und Rentenversicherungsverträgen. Das Unternehmen ist nach eigenen Angaben mit über 80.000 Verträgen (Stand: Juli 2014) der größte Versicherungsnehmer Deutschlands.
www.proconcept.ag