Neues Gesetz zur Unterstützung der Lebensversicherer könnte Ende Juli in Kraft treten
Die neuen Regeln für Lebensversicherer zur Kappung der Ausschüttungssummen für Kunden könnten schon in wenigen Wochen in Kraft treten. Das zeichnet sich nach den ersten Beratungen des Bundesrates über den Gesetzentwurf der schwarz-roten Koalition ab. Die Länderkammer erhob am 13. Juni zunächst keine Einwendungen. Eine endgültige Zustimmung des Bundesrates am 11. Juli scheint möglich.
Mit dem Gesetz sollen die unter den Niedrigzinsen leidenden Lebensversicherer stabilisiert werden. Für Versicherungskunden, deren Vertrag bald endet oder die ihre Police demnächst kündigen, können die künftigen Vorgaben allerdings Einbußen bedeuten. Die Regeln gelten vom Tag nach Verkündung im Gesetzblatt an.
Wesentliches Ziel des Gesetzgebers ist es, die langfristigen Zusagen an alle Kunden zu sichern. Versicherte bei Kündigung oder regulärem Ablauf sollen nicht mehr zur Hälfte an Bewertungsreserven bei festverzinslichen Wertpapieren beteiligt werden. Unternehmen dürfen diese nur insoweit ausschütten, wie Garantiezusagen für die restlichen Versicherten gesichert sind. Können Garantieleistungen erfüllt werden, kann auch ausgezahlt werden. Die Begrenzung bei steigenden Kapitalmarktzinsen soll entfallen.
Zum 1. Januar 2015 soll ferner der Garantiezins für Neu-Verträge von 1,75 auf 1,25 Prozent gesenkt werden. (TH1)
Quelle: dpa-AFX