Reporting 2.0: EIOPA-Vorschläge mit Korrekturbedarf

Transparenz ist ein Kernelement der Richtlinie Solvency II. Die Überprüfung der geltenden Berichtsanforderungen und -prozesse im Review 2020 ist daher folgerichtig. Welche Anforderungen ein Reporting 2.0 erfüllen sollte und inwieweit die Vorschläge der europäischen Versicherungsaufsicht EIOPA diesen gerecht werden, diskutiert die aktuelle Ausgabe von „Regulierung und Aufsicht kompakt“ des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Bei der Anpassung der Berichtspflichten sollten nach Ansicht der Versicherungswirtschaft zwei Ziele im Fokus stehen: Erstens müssten die derzeit überaus detaillierten Berichte dem Informationsbedarf der unterschiedlichen Adressaten – von Aufsichtsbehörden bis zu Versicherungskunden - besser gerecht werden. Damit einher gehe zweitens eine stärker zielorientierte Berichterstattung, die tatsächlichen Nutzen für Aufsicht und Unternehmen stiftet.

Die EIOPA hat in einer ersten Konsultationswelle verschiedene Vorschläge für eine Überarbeitung insbesondere der Solvenzberichterstattung (SFCR) sowie der Berichterstattung auf Ebene der Einzelunternehmen unterbreitet. Erfreulich sei insbesondere die beabsichtigte Zweiteilung des SFCR in einen Bericht für Verbraucher sowie einen Bericht für die Fachöffentlichkeit. Auf der anderen Seite lehne der GDV neue Berichtsanforderungen ab, die in keinem Zusammenhang zur Solvenz- und Finanzlage der Unternehmen stehen.

Die zweite Konsultationswelle startete am 15. Oktober 2019 und befasst sich mit der Berichterstattung an die Aufsicht (RSR) und der Gruppenberichterstattung. Der teilweise Ausbau der RSR war bereits in der ersten Konsultation angekündigt worden und resultiert aus der SFCR-Anpassung. Für Gruppen sollte die Möglichkeit geschaffen werden, von der Quartalsberichterstattung befreit zu werden, auch wenn nicht alle Einzelunternehmen der Gruppe befreit sind.

Die Versicherungswirtschaft bringe sich intensiv in den Kommentierungsprozess ein. Die Erkenntnisse aus den Konsultationen sollten genutzt werden, das Reporting unter Solvency II im Sinne der Unternehmen und aller Adressaten auf ein neues Niveau zu heben. (DFPA/mb1)

Quelle: Pressemitteilung GDV

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. In dem Verband sind rund 460 Mitgliedsunternehmen mit 524.000 Mitarbeitern, 438 Millionen Versicherungsverträgen und einem Kapitalanlagebestand von etwa 1,7 Billionen Euro zusammengeschlossen.

www.gdv.de

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