Risikolebensversicherung für Nichtraucher häufig günstiger

Raucher oder Nichtraucher? Diese Frage ist beim Abschluss einer Risikolebensversicherung von Bedeutung. Der Grund dafür ist, dass Raucher ein anderes Todesfallrisiko haben als Nichtraucher. Dieser Faktor schlägt sich auch in den Versicherungsprämien nieder. Als Faustformel gilt: Nichtraucher zahlen in aller Regel weniger. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einer Mitteilung hin.

Verbraucher, die eine Risikolebensversicherung abschließen möchten, müssen bei der Gesundheitsprüfung angeben, ob sie rauchen. Der Versicherer fragt danach, weil das Rauchen den Gesundheitszustand des Versicherten - und damit das Risiko von Raucherkrankheiten und seines vorzeitigen Todes - beeinflusst. Je nach Antwort kann die Prämie für den Versicherungsschutz unterschiedlich hoch ausfallen.

Kunden müssen bei der Beantwortung der Frage, ob sie Raucher oder Nichtraucher sind, die Wahrheit sagen. Diese Pflicht sieht das Versicherungsvertragsgesetz vor. Verstößt der Versicherte dagegen, führt dies - bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - zu einem Rücktrittsrecht des Versicherers. Auch kann der Versicherer den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.

Ab wann man sich gegenüber der Versicherung als Nichtraucher bezeichnen darf, wird von den Unternehmen unterschiedlich beurteilt. In aller Regel wird man laut GDV erst dann als Nichtraucher betrachtet, wenn man in den letzten zwölf Monaten keinen Tabak konsumiert hat.

Quelle: Mitteilung GDV

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. In dem Verband sind rund 460 Mitgliedsunternehmen, 427 Millionen Versicherungsverträgen und einem Kapitalanlagebestand von etwa 1,45 Billionen Euro zusammengeschlossen. (TH1)

www.gdv.de

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Versicherungen

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