Standmitteilungen in der Lebensversicherung: Nach wie vor große Qualitätsunterschiede

Sämtliche Lebensversicherer haben ihre Standmitteilungen mittlerweile überarbeitet und die seit Juli 2018 geltenden Gesetzesvorschriften weitgehend umgesetzt. Für viele Verbraucher ist das aber dennoch nicht ausreichend für die umfassende Bewertung des (Zu-)Stands ihrer privaten Altersvorsorge. Das zeige die zweite Auflage der Transparenzstudie von Policen Direkt, Anbieter für Investments in deutsche Zweitmarktpolicen.

Seit der Überarbeitung der Standmitteilungen profitieren die Versicherten von besseren, verständlicheren und umfangreicheren Informationsschreiben. Standmitteilungen erfüllten dann aber ihren Zweck nicht, wenn einzelne Versicherer die Neuregelung des §155 VVG nicht im Sinne der Kunden auslegen. Darüber hinaus gebe es Gesellschaften, die ihrer gesetzlichen Veröffentlichungspflicht zwar nachkommen, aber von weiteren sinnvollen Angaben für die Bewertung absehen.

„Die neuen Vorschriften haben nicht zu einem einheitlichen Standard geführt, weil die Angabe weiterer wichtiger Informationen und deren Darstellung weiter im Ermessen der Versicherer liegen“, erklärt Henning Kühl, Chefaktuar von Policen Direkt und Versicherungsmathematiker (DAV) die großen Qualitätsunterschiede. „Genau wie es Versicherer gibt, die die neue Verordnung für eine Qualitätsoffensive genutzt haben, gibt es auch Versicherer, die nur die Informationen mitteilen, zu denen sie nach eigener Auffassung verpflichtet sind.“

„Alle Gesellschaften haben ihre Standmitteilung überarbeitet“, erklärt Kühl „Gerade aber Kunden mit älteren Verträgen profitieren oft deutlich weniger von der Überarbeitung oder warten in Einzelfällen sogar noch auf die Umsetzung. Aber nur mit vollständigen und verständlichen Informationen können Vorsorgesparer die Entwicklung der Verträge transparent nachvollziehen und damit auch fundierte Entscheidungen treffen.“ Die Ergebnisse in der Übersicht 66 von 78 (2019: 60 von 73) untersuchten Lebensversicherern erfüllen die seit 1. Juli 2018 geltenden gesetzlichen Mindestanforderungen vollständig. 34 Lebensversicherer erfüllen dazu laut Erhebung sämtliche BaFin-Anforderungen zu den Bewertungsreserven. Neun Lebensversicherer teilen Ihren Kunden diese Pflichtangaben und sämtliche notwendigen Angaben mit.

Generell sei festzustellen, dass sich die Darstellung des Rückkaufswertes und der Bewertungsreserven deutlich verbessert hat. Negativ falle auf, dass Gesellschaften vor allem bei älteren Policen darauf verzichten, unsichere Überschüsse aufgeschlüsselt mitzuteilen. Gerade aber bei diesen Verträgen machten derartige Bonuszahlungen entgegen landläufiger Meinung immer noch oft einen beträchtlichen Teil der Werte aus. (DFPA/mb1)

Quelle: Pressemitteilung Policen Direkt

Die Policen Direkt-Gruppe ist Marktführer im Zweitmarkt für Lebensversicherungen und der führende Anbieter für Investments in deutsche Zweitmarktpolicen. Insgesamt verwaltet Policen Direkt Zweitmarktpolicen im Wert von rund einer Milliarde Euro und ist damit der größte Asset Manager für Zweitmarktpolicen in Deutschland und gleichzeitig größter institutioneller Versicherungsnehmer.

http://policendirect.de

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Versicherungen

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