Stellungnahme des GDV zum Gesetzentwurf zum Rechtsdienstleistungsmarkt
Das Bundeskabinett hat am 20. Januar 2021 den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt verabschiedet. Mit dem Gesetz soll auf aktuelle Entwicklungen im Rechtsmarkt reagiert werden. Auch die Rechtsschutzversicherer sind durch ihre tragende Rolle für den Zugang zum Recht von diesen Entwicklungen betroffen. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einer Stellungnahme hin.
Der GDV begrüßt die Zielsetzung, den Rechtsrahmen des Rechtsdienstleistungsmarkts an veränderte Lebenswirklichkeiten, insbesondere ein an Bedeutung gewinnendes digitales Umfeld, anzupassen. Allerdings legt der Entwurf einen verengten Fokus auf Anwaltschaft und Inkassodienstleister. Er bewirkt damit eine Ungleichbehandlung der Rechtsschutzversicherer. Denn Inkassodienstleister und künftig auch Anwälte treten mit Erfolgshonorarmodellen neben und in Wettbewerb zur Kostentragung durch die Rechtsschutzversicherer. Gleichzeitig bleibt es den Rechtsschutzversicherern verwehrt, ihre Geschäftsmodelle in den Bereich der Rechtsdienstleistungen auszuweiten (Level-playing-field).
Zielführender und konsistenter wäre nach Überzeugung des GDV daher ein Regulierungsansatz im RDG, wie er mit den Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen vom Entwurf bereits selbst verfolgt wird. Das heißt, die Rechtsdienstleistung selbst beziehungsweise deren Erbringung wird mit einem Informationsmodell reguliert.
Zudem sei die gesetzgeberische Wertentscheidung des § 4 RDG in Anbetracht veränderter Lebenswirklichkeiten laut GDV weder zeitgemäß noch trage sie den Interessen der Rechtsuchenden Rechnung. Der Blick in europäische Nachbarländer belege dies. Vor allem seien weit mildere Mittel als das gänzliche Rechtsdienstleistungsverbot durch § 4 RDG denkbar, um einerseits der Gefahr von Interessenkonflikten entgegenzuwirken, andererseits aber auch die Möglichkeiten des Zugangs zum Recht für die Rechtsuchenden nicht zu beschränken. Aus verfassungs- und europarechtlichen Gründen seien diese sogar geboten. Der Gesetzesentwurf selbst liefere mit einer Ergänzung des § 4 RDG bereits einen Anknüpfungspunkt. (DFPA/TH1)
Quelle: Stellungnahme GDV
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. In dem Verband sind rund 460 Mitgliedsunternehmen mit 489.000 Mitarbeitern, 446 Millionen Versicherungsverträgen und einem Kapitalanlagebestand von etwa 1,7 Billionen Euro zusammengeschlossen.