Studie: Arbeitgeber-Zuschüsse zur betrieblichen Altersversorgung steigen

Einer Studie der DCS Deutsche Clearing-Stelle zufolge ist der Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) seit Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) im Jahr 2018 im Schnitt um 58 Prozent gestiegen. Zudem leisten auch 25 Prozent der Arbeitnehmer freiwillig einen höheren Eigenanteil. Damit werde deutlich, dass die Ziele erreicht werden, die der Gesetzgeber mit der Gesetzesnovelle verbindet. Dennoch besteht laut DCS noch erheblicher Nachholbedarf bei der Umsetzung insbesondere der letzten Stufe des BRSG, die Anfang 2022 in Kraft trat. Dies sei einem hohen Verwaltungsaufwand aufseiten der Unternehmen geschuldet.

Die Untersuchung der DCS Deutsche Clearing-Stelle bewertet die Auswirkungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) auf die betriebliche Altersversorgung: Ausgewertet wurden 4.500 Datensätze aus 120 Unternehmen. Demnach sind die Zuschüsse seitens von Arbeitgebern um mehr als die Hälfte gestiegen. Gleichzeitig habe die Gesetzesnovelle offenbar auch zu einem Umdenken bei Arbeitnehmern geführt: Jeder vierte Angestellte zahlt mehr ein, seitdem das BRSG 2018 in Kraft trat. Die gesamte Beitragshöhe stieg damit durchschnittlich um knapp 35 Prozent.

Mit dem BRSG verbessert der Staat die Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersvorsorge – im Mittelpunkt steht eine Zuschusspflicht des Arbeitgebers. „Der seitens des Arbeitgebers geleistete Zuschuss motiviert offensichtlich auch Mitarbeitende, ihre eigenen Leistungen zur betrieblichen Altersversorgung zu erhöhen. Damit wird das Ziel erreicht, das die Politik mit der Gesetzesnovelle des BRSG verfolgt hat: Eine bessere finanzielle Absicherung von Beschäftigten im Rentenalter zu erreichen“, sagt Marco Eckert, Geschäftsführer der DCS Deutsche Clearing-Stelle. Firmen investierten bereits erhebliche Ressourcen, um ihrer Verpflichtung nachzukommen. Problematisch sei häufig jedoch der gestiegene Verwaltungsaufwand, der mit dem BRSG verbunden ist: Bestehende Systeme müssen angepasst werden und gerade HR-Abteilungen stehen vor hohen administrativen Hürden. Häufig fehlten dafür personelle Ressourcen. Aus diesem Grund habe eine beträchtliche Anzahl insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) bislang die letzte Stufe des BRSG nicht erfüllt, die Anfang 2022 in Kraft getreten ist: Diese schreibe vor, dass auch vor 2018 abgeschlossene bAV-Verträge vom Arbeitgeber bezuschusst werden müssen. Wenn Arbeitgeber das BRSG nicht vollständig umsetzen, müssen sie laut DCS mit zivil- oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Außerdem habe die Missachtung der Zuschusspflicht Auswirkungen auf die Handelsbilanz. „Daher ist Unternehmen zu empfehlen, genau zu prüfen, ob alle Vorschriften korrekt umgesetzt werden. Im Einzelfall stellt sich die Frage, ob externe Unterstützung hilfreich sein kann, um die Situation zu bewerten und bei Bedarf nachzujustieren“, so Eckert. (DFPA/mb1)

Die DCS Deutsche Clearing-Stelle ist ein Spezialist für die moderne Verwaltung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in Unternehmen. Dabei berät und betreut die DCS ihre Kunden rund um das gesamte Thema bAV – von der individuellen Konzeptionierung bis zur Umsetzung verschiedener Durchführungswege.

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