Unternehmensinsolvenz: Folgen für die Betriebsrenten

Die von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen haben mit der Verlängerung der Insolvenzantragspflicht zwar eine Verschnaufpause bis Jahresende bekommen, Experten rechnen im Anschluss daran aber mit einer steigenden Zahl von Insolvenzen. Welche Auswirkungen eine Unternehmensinsolvenz auf die Betriebsrenten hat, hängt insbesondere vom gewählten Durchführungsweg ab. Darauf weist Michael Hoppstädter, Geschäftsführer des Altersvorsorge-Beraters Longial, hin.

Ein Indiz dafür, dass mit einem Anstieg von Unternehmensinsolvenzen zu rechnen ist, liefert der Pensions-Sicherungs-Verein V. V. a. G. (PSVaG) als gesetzlicher Träger der Insolvenzsicherung: Erste Prognosen gehen für das Jahr 2020 von einem PSVaG-Beitragssatz von vier bis fünf Promille auf die jeweilige Beitragsbemessungsgrundlage aus. Zum Vergleich: 2019 lag dieser bei 3,1 Promille - 2016 sogar bei null Promille.

„Für Unternehmen, welche die Corona-Pandemie überstehen, wird die bAV hinsichtlich der gesetzlichen Insolvenzsicherung aller Voraussicht nach deutlich teurer werden“, kommentiert Hoppstädter. Besonders betroffen sind Arbeitgeber, die ihre bAV in Form einer unmittelbaren Versorgungszusage (Direktzusage) beziehungsweise Unterstützungskassen-Versorgung durchführen. Für Direktversicherungen und Pensionskassen-Versorgungen hingegen wird meist kein PSVaG-Beitrag fällig. Für Pensionsfonds-Zusagen macht dieser lediglich etwa ein Fünftel der Zahlung für eine vergleichbare Unterstützungskassen-Versorgung aus.

Kommt es zu einer Unternehmensinsolvenz, sind die Folgen für die bAV laut Hoppstädter abhängig davon, welcher der fünf Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse, Direktzusage, Unterstützungskasse oder Pensionsfonds gewählt wurde. Direktversicherungen werden im Allgemeinen mit einem sogenannten unwiderruflichen Bezugsrecht versehen. Das heißt: In der Regel wird die Versicherung im Fall einer Insolvenz auf den bAV-Empfänger oder -Anwärter übertragen. Unter Umständen mit der Option, die bAV privat fortzuführen.

„Bei Pensionskassen, die als Bestandteil eines Versicherungskonzerns gegründet wurden, gilt meist ähnliches“, so der Longial-Experte. Bei Firmen-Pensionskassen dagegen verbleibt die erdiente Anwartschaft bei der jeweiligen Kasse. In den Durchführungswegen Direktzusage, Unterstützungskasse und Pensionsfonds übernimmt dann der PSVaG die Funktion des insolventen Arbeitgebers: Er stellt den Betroffenen die Leistungen in dem Umfang in Aussicht beziehungsweise erbringt sie, wie sie der Arbeitgeber hätte umsetzen müssen. Im Fall der Unterstützungskasse kann der PSVaG bei kongruenter Rückdeckung den begünstigten Personen auch anbieten, die Versicherung - wieder mit der Möglichkeit der privaten Fortsetzung - zu übernehmen. „Insoweit besteht ein umfassender gesetzlicher Insolvenzschutz“, fasst Hoppstädter die Auswirkungen einer Unternehmensinsolvenz auf Betriebsrenten zusammen.

Dieser umfassende Schutz bestehe allerdings nur dann, wenn die jeweilige bAV auch tatsächlich dem gesetzlichen Insolvenzschutz unterliegt. Doch das sei nicht immer der Fall. Knapp zusammengefasst beschränkt das Betriebsrentengesetz den Schutz auf abhängig Beschäftigte. Auch erst kurz bestehende Anwartschaften oder außergewöhnlich hohe Leistungen sind nicht notwendigerweise durch den PSVaG abgesichert. Hoppstädter: „Vor allem sogenannte beherrschende Organpersonen von Kapitalgesellschaften sollten daher für den Fall einer Insolvenz anderweitig vorsorgen. Für Gesellschafter-Geschäftsführer von einer GmbH, aber auch Vorstände von Aktiengesellschaften ist also spätestens jetzt die Zeit gekommen, sich nochmals zu vergewissern, dass ihr Arbeitgeber ausreichende Regelungen für einen vertraglichen Insolvenzschutz ihrer Anwartschaften beziehungsweise Leistungen der bAV getroffen hat.“ (DFPA/TH1)

Quelle: Pressemitteilung Longial

Die Longial GmbH mit Sitz in Düsseldorf und weiterem Standort in Hamburg versteht sich als spezialisierter Dienstleister für Lösungen rund um die Altersversorgung von Unternehmen und Versorgungseinrichtungen.

www.longial.de

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