Versicherungskaufleute wollen faire Bedingungen

Die Versicherungswirtschaft in Deutschland fordert „faire Rahmenbedingungen für Ehrbare Versicherungskaufleute als Grundlage ihres sozialpolitischen Auftrags“. Unter dem gleichnamigen Titel verabschiedeten das Präsidium des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), die Vorsitzenden der Vertretervereinigungen und die Vorstände des Arbeitskreises Vertretervereinigungen der Deutschen Assekuranz (AVV) vor gut einem Monat die „Bonner Erklärung“. Diese hat in der Versicherungsbranche Gewicht: Zusammen repräsentieren diese Organisationen rund 40.000 Versicherungsvermittler in Deutschland.

Die Versicherungsvermittler begrüßen, dass der Gesetzgeber mit dem Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) zur Stabilisierung der Lebensversicherung in Zeiten niedriger Zinsen beigetragen hat, ohne „dass der Berufsstand unangemessen belastet“ wird. Jetzt sei aber ein partnerschaftliches und faires Verhalten der Unternehmen gefragt, das nicht darauf abziele, Provisionen zu kürzen. Auch sollten die Politiker den Weg zur Offenlegung der gesamten Abschlusskosten weitergehen und ihn gesetzlich festschreiben. Damit könnte ein Zurückfallen zu Forderungen nach Offenlegung von einzelnen Positionen, wie beispielsweise den Provisionen, entgegengewirkt werden.

Die Vermittlerschaft setzt sich zudem für eine Beibehaltung des Provisionsabgabeverbotes ein. Fiele das Verbot weg, wäre zu befürchten, dass Kunden bei denjenigen Versicherungsvermittlern Verträge abschließen, die ihnen die höchste Beteiligung an ihrer Provision geben und nicht den für sie besten Versicherungsschutz. Das Provisionsabgabeverbot sollte, so die Forderung in der Bonner Erklärung, im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) verankert werden.

In Bezug auf Aufsicht und Beratungsdokumentation sollte die bestehende Regelung beibehalten werden, eine Aufsichtslösung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) sei nicht zielführend, sagen die deutschen Versicherungsvermittler. Auch die bestehenden Dokumentationspflichten seien sachgerecht und würden keiner Neufassung bedürfen.

Quelle: Pressemitteilung BVK

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) ist Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbstständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland. Dem Verband mit Sitz in Bonn und Geschäftsstellen in Berlin und Hamburg gehören etwa 12.000 Direktmitglieder und rund 30.000 Organmitglieder an. (TH1)

www.bvk.de

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Versicherungen

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