Versicherungsombudsmann stellt seinen Jahresbericht 2014 vor
Der Ombudsmann für Versicherungen, Prof. Dr. Günter Hirsch, ehemaliger Präsident des Bundesgerichtshofs, hat seinen Jahresbericht 2014 vorgelegt. Einige der Ergebnisse der Schlichtungsstelle: Die Zahl der Eingänge haben mit 19.897 Beschwerden zwar einen neuen Höchststand erreicht, darunter befanden sich laut Ombudsmann jedoch viele Beschwerden gegen Banken. Rechne man die unzulässigen Eingaben heraus, entspreche das Beschwerdeaufkommen (12.815) in etwa der Größenordnung des Vorjahres (12.614).
Unterschiedliche Entwicklungen zeigten sich in den Sparten: Während in der Gebäude- (plus 32,3 Prozent) und in der Kfz-Kaskoversicherung (plus 14,9 Prozent) die zulässigen Beschwerden stark zunahmen, habe man in der Kfz-Haftpflicht- (minus 12,4 Prozent), der Lebens- (minus 13,5 Prozent) und der Berufsunfähigkeitsversicherung (minus 14,0 Prozent) einen Rückgang verzeichnet.
364 Eingaben betrafen die seit 2013 hinzugekommene Zuständigkeit für Realkreditverträge, darunter 169 zulässige. Die durchschnittliche Verfahrensdauer sei weiterhin kurz. Sie liegt zum zweiten Mal in Folge unter drei Monaten.
Im Anschluss an seinen Tätigkeitsbericht erläuterte Hirsch den Stand der Gesetzgebungsarbeiten für das neue Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, das für ein lückenloses und flächendeckendes Netz an Schlichtungsstellen sorgen soll. Damit werde EU-Recht umgesetzt und das materiell-rechtliche Verbraucherschutzrecht durch ein spezielles verfahrensrechtliches Instrument zur einfachen Durchsetzung der Rechte der Verbraucher ergänzt. Neben die verfassungsrechtliche Garantie des gerichtlichen Rechtswegs trete eine gesetzliche Garantie des außergerichtlichen Zugangs zum Recht. Die Schlichtungsstelle erfülle alle wesentlichen Anforderungen, die das Gesetz absehbar für die Verbraucherstreitschlichtungsstellen vorsehe.
Quelle: Pressemitteilung Versicherungsombudsmann
Versicherungsombudsmann e. V. ist eine unabhängige und für den Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Kunden der angeschlossenen Versicherungsunternehmen können sich an ihn als eine neutrale und unabhängige Stelle wenden. Sofern die Entscheidung des Versicherers falsch war, kann der Ombudsmann gegen das Unternehmen bis zu einer Höhe von 10.000 Euro eine verbindliche Entscheidung aussprechen. Mitglieder sind die angeschlossenen Versicherungsunternehmen und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV). (mb1)