Versicherungsvermittler kritisieren EuGH-Urteil zu Check24
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur vergleichenden Werbung bei Versicherungstarifen deutlich kritisiert. BVK-Präsident Michael H. Heinz sieht darin einem Rückschritt für den Verbraucherschutz und eine Missachtung etablierter Beratungsstandards im Versicherungsvertrieb.
In dem Verfahren (Az: C-697/23) urteilte der EuGH am Donnerstag, dass das Vergleichsportal Check24 keine unlautere Werbung betreibe, wenn es Versicherungsprodukte mit Schulnoten versehe. Nach Ansicht des Gerichts handele es sich bei Check24 und klassischen Versicherungsanbietern wie der HUK Coburg nicht um direkte Wettbewerber.
BVK-Präsident Michael H. Heinz äußerte scharfe Kritik: „Das Urteil des EuGH ignoriert die Realität des Versicherungsvertriebs im digitalen Zeitalter.“ Vergleichsportale beeinflussten die Kaufentscheidungen der Verbraucher massiv und handelten als Versicherungsmakler mit eigenen wirtschaftlichen Interessen. Eine Reduzierung komplexer Versicherungsprodukte auf Schulnoten ohne fundierte Beratung sei irreführend, so Heinz weiter. Der Verband fordert, dass für digitale und analoge Vertriebsformen einheitlich hohe Anforderungen an Transparenz und Kundenberatung gelten müssen.
Das Landgericht München I, das über den ursprünglichen Rechtsstreit zu entscheiden hat, soll nun laut EuGH eine abschließende Bewertung vornehmen. Der BVK hofft, dass das Gericht dabei die Bedeutung qualifizierter Beratung stärker gewichtet.
Bereits 2015 hatte der Verband gegen Check24 geklagt. Damals bestätigte das Oberlandesgericht München 2017, dass das Portal wie ein Makler agiere und den damit verbundenen Informations- und Beratungspflichten unterliege. Check24 wurde daraufhin verpflichtet, seine Rolle und Vergütungsstruktur offen darzulegen. (DFPA/abg)
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) ist Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbstständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland.