Vertriebsanreize stehen auf der Agenda der BaFin

Bei der Aufsicht über Versicherungsunternehmen beschäftigt sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auch mit den Vertriebsstrukturen und -systemen. Hierzu gehören die Anreize, die Versicherer erfolgreichen Vermittlern gewähren. Es ist Sache der BaFin zu beurteilen, wie beispielsweise Vertriebsprovisionen oder Bonussysteme auszugestalten sind, damit diese aufsichtskonform sind. Im aktuellen „Bafin-Journal“ erläutert Olaf Temmen, weshalb die Vorgaben zur ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation und zu den Geschäftsleiterpflichten nach § 64a Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) dabei eine entscheidende Rolle spielen und worauf Versicherer achten müssen.

Im Zentrum der Überprüfung durch die BaFin steht die Frage, ob sich der jeweilige Versicherer im Rahmen des § 64a VAG angemessen mit dem Thema Vertriebsanreize beschäftigt hat. Die Erfahrung habe gezeigt, dass die Versicherer nicht intensiv genug darauf geachtet haben, ob sie bei der Bezahlung von Vermittlern im Rahmen des Risikomanagements angemessen mit Interessenkonflikten umgehen. Oft fehlte es auch an einer umfassenden, rechtlich fundierten Dokumentation der Risikoanalyse durch die Versicherer, so Temmen.

Zu einem richtigen Verständnis von § 64a VAG gehöre, dass sich die Versicherer bei der Geschäftsorganisation präventiv mit dem Thema Vertrieb auseinandersetzen müssen. Neben Vertriebsanreizen fallen hierunter auch die internen Kontrollmechanismen. Ein wirksames Risikomanagement dürfe nicht erst eingreifen, wenn beispielsweise ein meldepflichtiger Tatbestand im Sinne der Sammelverfügung zu Veruntreuungsmeldungen Anlass dazu bietet. Gewisse Mindestanforderungen an das Risikomanagement im Vertrieb habe die Aufsicht im Rundschreiben zur Zusammenarbeit mit Versicherungsvermittlern und zum Risikomanagement im Vertrieb formuliert.

Die Beschäftigung mit diesen Fragen sei für die Versicherungsbranche eine lohnende Investition in die Zukunft. Die zunehmende Verbesserung der Vertriebscompliance sei ein wichtiger Baustein, um die Belange des kollektiven Verbraucherschutzes zu stärken und die öffentliche Wahrnehmung der Unternehmen insgesamt positiv zu beeinflussen. Die BaFin werde diese Entwicklung weiterhin kritisch begleiten und die Versicherer bei der Umsetzung unterstützen.

Auch auf europäischer Ebene ist das Thema Vertriebsanreize auf der Agenda: Der europäische Gesetzgeber arbeitet derzeit an der geplanten Versicherungsvermittler-Richtlinie (Insurance Distribution Directive – IDD), die neben Informationspflichten über vermittelte Produkte und der Vergütung von Vermittlern unter anderem auch potenzielle Konflikte zwischen dem Provisionsinteresse von Vermittlern und den Interessen der Verbraucher an einem passenden Versicherungsschutz im Blick hat.

Quelle: Bafin Journal

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten. (AZ)

www.bafin.de

Zurück

Versicherungen

Im Auftrag von WirtschaftsWoche hat das Analysehaus Morgen & Morgen ...

Die deutsche Versicherungswirtschaft begrüßt die finale Ausgestaltung des ...

Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.
In dieser Übersicht können Sie, einzelne Cookies einer Kategorie oder ganze Kategorien an- und abwählen. Außerdem erhalten Sie weitere Informationen zu den verfügbaren Cookies.
Gruppe Essenziell
Name Contao CSRF Token
Technischer Name csrf_contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der Website vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen . Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name PHP SESSION ID
Technischer Name PHPSESSID
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Cookie von PHP (Programmiersprache), PHP Daten-Identifikator. Enthält nur einen Verweis auf die aktuelle Sitzung. Im Browser des Nutzers werden keine Informationen gespeichert und dieses Cookie kann nur von der aktuellen Website genutzt werden. Dieses Cookie wird vor allem in Formularen benutzt, um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen. In Formulare eingegebene Daten werden z. B. kurzzeitig gespeichert, wenn ein Eingabefehler durch den Nutzer vorliegt und dieser eine Fehlermeldung erhält. Ansonsten müssten alle Daten erneut eingegeben werden.
Erlaubt
Gruppe Analyse
Name Google Analytics
Technischer Name _gat,_ga_gid
Anbieter Google
Ablauf in Tagen 1
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Tracking
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name Contao HTTPS CSRF Token
Technischer Name csrf_https-contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der verschlüsselten Website (HTTPS) vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen. Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name FE USER AUTH
Technischer Name FE_USER_AUTH
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Speichert Informationen eines Besuchers, sobald er sich im Frontend einloggt.
Erlaubt