DIA: Erfüllen Lebensversicherer die gesetzlichen Auflagen?

Jährlich erhalten Kunden in einer Art Kontoauszug eine Übersicht, wie sich der Wert ihrer Lebensversicherung entwickelt und mit welchen Leistungen Sie am Ende rechnen können. Der Gesetzgeber hat genau geregelt, welche Informationen diese Standmitteilungen umfassen müssen, so merkt das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) an.

Doch inwieweit halten sich die Versicherer daran? Dieser Frage widmet sich eine Analyse von Policen Direkt, Anbieter für Investments in deutsche Zweitmarktpolicen. Die Studie untersucht dabei klassische kapitalbildende Lebensversicherungen auf die Einhaltung der neuen gesetzlichen Pflichten, die seit Juli 2018 gelten. Darüber hinaus prüft die Studie, ob den Verbrauchern die durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorgeschriebenen Informationen zu den Bewertungsreserven mitgeteilt werden. Wie transparent sind also die Lebensversicherer zu ihren Kunden?

Alle Assekuranzen haben ihre Standmitteilungen seit den neuen Vorschriften bereits angepasst und aktualisiert. Der Großteil, nämlich 66 der 78 Versicherer, erfüllen zudem auch die geltenden Mindestanforderungen. Weitere 34 kommen ebenso den BaFin-Anforderungen zu den Bewertungsreserven nach. Im Umkehrschluss bedeute das allerdings, dass zwölf Gesellschaften nicht vollständig die gesetzlichen Vorgaben für Standmitteilungen einhalten. Negativ falle außerdem auf, dass die Versicherer vor allem bei älteren Verträgen darauf verzichteten, unsichere Überschüsse aufzuschlüsseln. Gerade bei diesen Policen machten derartige Bonuszahlungen jedoch immer noch einen großen Teil des Wertes aus.

Je neuer indes der Vertrag, desto mehr zusätzliche Informationen gibt es. Dazu gehören unter anderem laufende Kosten, die aktuelle Höhe der Überschussbeteiligung oder Leistungen zu kommenden Teilauszahlungen. 14 Gesellschaften stellten allerdings nicht gesetzeskonform dar, wie die Kunden an den Überschüssen beteiligt werden, obwohl sie laut Mindestzuführungsverordnung dazu verpflichtet sind. Die Versicherer sehen diese Vorgaben eher als unverbindliche Empfehlung, so die Studienautoren. Das geschehe oft in der Annahme, dass Kunden diese Informationen sowieso nicht abrufen würden.

Alles in allem genügen laut den Analyseergebnissen die jährlichen Infobriefe den Kunden nicht aus, um ihre private Altersvorsorge gut abzuschätzen. Reiche die private Lebensversicherung, um die Rentenlücke zu schließen? Auch nach dem Lesen der Standmitteilungen hätten viele meist keine eindeutige Antwort auf diese Frage. (DFPA/mb1)

Quelle: Pressemitteilung DIA

Das Deutsche Institut für Altersvorsorge GmbH (DIA) mit Sitz in Frankfurt am Main hat das Ziel, Wissen und Kompetenz der Deutschen auf dem Gebiet der privaten Altersvorsorge zu fördern. Gesellschafter des DIA sind die Deutsche Bank AG, Deutsche Bank Bauspar AG, DWS Investment GmbH und Deutscher Herold AG.

www.dia-vorsorge.de

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