Umfrage: Berliner Mietendeckel reduziert Investitionen der Vermieter
Das am 23. Februar 2020 in Kraft getretene Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) wird nicht nur die Mieten, sondern auch die Ausstattungen der Mietwohnungen in Berlin deckeln und etwa ein Achtel der Vermieter in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen. Das zeigt eine Umfrage, deren Ergebnisse am 16. Juni 2020 bei einer vom Beratungsunternehmen Rueckerconsult durchgeführten Pressekonferenz veröffentlicht wurden.
An der von Engel & Völkers Commercial und der Skjerven Group beauftragten anonymisierten Befragung beteiligten sich 169 Berliner Vermieter, darunter 139 Privatpersonen, 16 Kapitalgesellschaften und drei kommunale Wohnungsunternehmen. Das Gros der Teilnehmer vermietet kleinere beziehungsweise mittlere Bestände zwischen 1 bis 49 (40 Prozent) und 50 bis 99 Wohnungen (23 Prozent). 13 Teilnehmer bieten mehr als 5.000 Wohnungen zur Miete an.
„Die Umfrage macht deutlich, dass vor allem kleine Vermieter durch den Mietendeckel wirtschaftlich unter Druck geraten. Auf Mieterseite profitieren in weiten Teilen die Bewohner überdurchschnittlich guter Lagen, die sich die Miete ohnehin leisten können – auch ungedeckelt“, so Rackham F. Schröder, Geschäftsführer von Engel & Völkers Commercial Berlin. „Auf wirtschaftlich schwächere Mieter in durchschnittlichen bis einfachen Lagen haben die Mietabsenkungen jedoch keinen ausreichenden Effekt.“ Auf nötige Renovierungen und Sanierungen müssten jene Mieter dagegen künftig verzichten, wenn die Vermieter durch den Mietendeckel in Engpässe geraten, so Schröder.
Dem entspricht, dass fast 78 Prozent der Vermieter bei Modernisierung und Sanierung sparen wollen. Zwei Drittel der Befragten sehen Einsparpotenziale vor allem bei den Gemeinschaftsflächen. 77 Prozent erklären, demnächst auf Renovierungen bei Mieterwechsel verzichten zu wollen.
Sorgen bestehen hinsichtlich der Gebäudesubstanz. 82 Prozent der befragten Vermieter befürchten, dass ihre Immobilien an Wert verlieren werden. Mehr als die Hälfte (57 Prozent) plant, ihre Investitionen in Berliner Wohnungen zu reduzieren, ein Drittel erwägt einen Exit als Global- oder Einzelverkauf.
Wie von vielen Experten erwartet, liegt das MietenWoG Bln mittlerweile zur Prüfung beim Bundesverfassungsgericht sowie beim Berliner Verfassungsgerichtshof. Der Antrag auf abstrakte Normenkontrolle rügt im Wesentlichen die Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlin sowie die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz. Eine ähnliche Stoßrichtung haben die vom Landgericht Berlin veranlasste konkrete Normenkontrolle sowie die kürzlich kollektiv erhobenen zwölf Verfassungsbeschwerden. Außerdem soll der Berliner Landesgerichtshof bewerten, ob das MietenWoG Bln gegen die Berliner Landesverfassung verstößt. (DFPA/TH1)
Quelle: Pressemitteilung Rueckerconsult
Die Rueckerconsult GmbH ist ein Beratungsunternehmen für Kommunikationsaufgaben in der Immobilienwirtschaft mit Sitz in Berlin und betreut seit zehn Jahren Immobilienunternehmen in Berlin und ganz Deutschland.